Der Grundgedanke von SABRIS ist ja die Optimierung der Zustellzeiten und -strecken.
Genaue Infos findest Du hier:
http://www.sabris.de/download/130820_Sabris_Flyer_2013_WEB_.pdf
Somit erfolgt eine zeitgenaue Abrechnung und Du nutzt die Strecken und damit Zeitvorgaben von SABRIS, wobei es um reelle Zeiten und Strecken geht, denn für das (also DEIN) Tracking wird eine App auf dem Smartphone eingesetzt. Die Frage lautet also, wo enstehen Deine "Verluste"?
Natürlich setzt das gesamte System voraus, dass es keinerlei Strecken oder Zustellungen für Dich gibt, bei denen Sabris NICHT eingesetzt wird! In diesem Fall muss man sogar widersprechen, denn dann fehlen tatsächlich ganze Fahrten!
Kurz & knapp: GPS-Überwachung der Mitarbeiter
Ist die GPS-Überwachung der Mitarbeiter erlaubt?
Die Mitarbeiterüberwachung per GPS kann erlaubt sein, wenn der Betroffene aus freien Stücken seine Einwilligung dazu gegeben hat. Mehr darüber erfahren Sie hier.
Worauf sollten Arbeitnehmer in jedem Fall achten?
Selbst wenn die GPS-Überwachung der Mitarbeiter rechtens sein sollte, darf sie in der Regel ausschließlich während der Arbeitszeit erfolgen.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Überwachung per GPS?
Bei der GPS-Überwachung der Mitarbeiter sollte der Betriebsrat (falls vorhanden) nicht außen vor gelassen werden. Zusammen mit dem Arbeitgeber kann er festlegen, unter welchen Umständen Bewegungsdaten erfasst, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet werden dürfen.
Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/gps-ueberwachung-mitarbeiter/