Leider ist bei mir in der Eigentumswohnung (oberste Etage) ein Wasserschaden entstanden, wobei an 2 Eckwänden (innenliegend Fallrohr) die Wand aufgequollen ist und sich auch schon Schimmel gebildet hat.
Nach mehreren Versuchen wurde erst nach Monaten die Ursache gefunden und nunmehr repariert. Schlussendlich handelte es sich um eine defekte Dichtung am Fallrohr oben am Dach, die erneuert wurde.
Nach Erkundigungen bei der Hausverwaltung zahlt die Gebäudeversicherung diesen Schaden nicht. Ist dies korrekt ?
Muss ich allein für den Schaden aufkommen, da es ja kein Sondereigentum ist, muss hier nicht die Eigentümergemeinschaft für meinen Schaden belastet werden?
Da nach mehreren Regengüssen die Wände einen ziemlichen Wasserschaden erlitten haben, wäre ich froh hier einen kompetenten Rat zu erhalten.
Vielen Dank für die Hilfe.
mfG