Eine Erbengemeinschaft verfüge gemeinsam über ein Stück Land, ca. 10.000 m², auf dem Landwirtschaft betrieben wird. Dass das Land in der Zukunft irgendwann einmal Bauland wird, sei nicht absehbar.

Die Agrargenossenschaft schreibt alle Mitglieder der Erbengemeinschaft an und offeriert ihnen ein Kaufangebot für das Land. Jedem Mitglied der Erbengemeinschaft steht es frei, zu entscheiden, ob er/sie verkauft oder nicht.

Wie sollte ein Mitglieder der Erbengemeinschaft nun vorgehen, wenn die Erbengemeinschaft aufgrund von Zerstrittenheit nicht gemeinsam handelt? Gleich verkaufen? Oder erhöht der Offerierende das Angebot nach und nach, wenn man nicht gleich verkauft? Könnte sich etwas Zögern also auszahlen? Oder ist im schlimmsten Fall zu befürchten, dass der eigene Anteil aus dem gesamten Grund "herausgeschnitten" wird, wenn man irgendwann der letzte verbleibende noch-nicht-Verkäufer ist und somit der Verkauf scheitert?

Vielleicht kennt sich jemand mit solchen Szenarien aus und kann weiterhelfen. Besten Dank schon einmal für die Infos!