Hallo zusammen,


Ich habe im März 2014 einen Wohnriester-Vertrag abgeschlossen. Diesen habe ich mit 163 Euro monatlich bespart. Mein Bruttoeinkommen lag in 2014 bei ca. 17.000€, 2015 bei ca 19.000€ und 2016 bei ca. 22.000€.

Durch einen enormen Werbungskostenaufwand habe ich in den letzten 3 Jahren immer meine gesamte Steuer vom Finanzamt erstattet bekommen. AUch Riester habe ich natürlich in meiner Steuererklärung angegeben.


Ich habe verstanden, dass ich sowohl die geflossenen Zulagen als auch der Steuervorteil bei einer förderschädlichen Auflösung zurückgezahlt werden müssen.


Nun zu meiner Frage: Muss ich den Steuervorteil auch zurückzahlen, wenn ich auch ohne den Sonderausgabenabzug durch Riester die volle Steuer hätte erstattet bekommen?


Über qualifizierte Rückmeldungen wäre ich dankbar.