Vom Finanzamt bekam ich einen Steuerbescheid über eine Nachzahlung von über 2.000 Euro. Trotz Einwand ließ sich leider nichts machen und der Zahlungstermin ist immer näher gerückt. Da ich weder das Geld hatte noch eine Überziehung des Kontos möglich war, blieb mir nichts anders übrig als mein Auto für einen Monat ins Pfandhaus zu bringen um so meine Steuerschulden zu bezahlen. Ich fand im Internet eine seriöse Autopfandleihe in München www.pfandkontor.de und habe so mein Problem gelöst.
Es gibt eine ganze Reihe von Ratgeberseiten und Musterdepots im Internet. Man kann sich dort Informationen über das Geschäft mit Aktien und Devisen holen. Wie hier zum Beispiel Werbung durch Support gelöscht Der Weg um zum Spazialisten zu werden ist allerdings sehr lang, wie alle hier sagten und kann nicht in Foren gelernt werden
Ja so viel ich weiss, musst du dir eine Liste mit den gefahrenen KM für das Geschäft und die gefahrenen KM für private Zwecke. Um dass alles nach zu vollziehen, braucht das Finanzamt diese Liste. Du kannst die Steuern von Kauf des Autos absetzen.
Du kannst soviel Geld durch Western Union bekommen, wie viel du tragen kannst. Die Frage ist ob der Überweiser so viel auch an Kommission zahlen kann?
Ich weiss auch, das die Bank das Kindergeld nicht nehmen darf. Und wenn man schon Sozialhilfe bekommt, heisst es doch schon, dass man nichts hat. Was soll die Bank noch nehmen? Die Haare vom Kopf?
Ich hatte dieses Problem auch mit meinem Vermieter und habe die Miete nicht mehr ganz bezahlt. Wer im Winter ohne Heizung leben muss, der muss auch nicht die ganze Miete bezahlen. Es gibt Rechte und ich habe auch ausgenutzt.
Ja, aber sie bekommt das Geld, weil die Kinder bei Ihr leben. Den Antrag muss sie stellen. Familienkasse Nürnberg macht das , für die Kinder die in der EU leben und ein Elternteil in Deutschland arbeitet und auch Abgaben zahlt.
Also, wenn ein Elternteil in Deutschland lebt und auch arbeitet und Steuern in Deutschland bezahlt, hat das recht Kindergeld. Selbst wenn die Kinder im Ausland leben. Suche im Internet Familienkasse Kindergeld EU. Es wird allerdings sehr lange dauern bis alles bewilligt wird, aber es geht.
Ja natürlich kannst du auch die gebrauchten Gegenstände abschreiben. Du kannst es beweisen, dass sie fürs Geschäft sind. habe ich auch so gemacht. Man muss nicht neue Sachen kaufen um sie abzuschreiben.
Das kenne ich sehr gut und auch die lange Wartezeit. Eigentlich müsstest du schon längst nicht mehr drin sein. Ich musste mich auch um die Löschung hartnäckig kümmern. Bin aber jetzt befreit. Aber es war ein sehr langer Weg mit vielen Telefongesprächen.
Viel Glück weiter.
Gute Frage!! :D Vielleicht mit gemischten Informationsmedien, so dass kein eventueller "Spion" oder "Hacker" alles zusammen erhält. Z.B. Name per SMS, Nummer per Email und Sicherheitsnummer per Telefon mündlich?!
Ich arbeite auch mit einem Schweizer Kunden zusammen, allerdings geht es um Warenlieferungen, nicht um Dienstleistungen. Hilfreiche Informationen zur Besteuerung bei Warengeschäften zwischen Deutschland und der Schweiz habe ich auf den AGB's zu Onlineshops gefunden: http://www.internetstore.ch/AGB Für den Fall von Dienstleistungen müsste es auch ein Schweizer Onlineportal - des Schweizer Finanzamtes vielleicht - geben, das dir weiterhelfen kann. Oder ein Schweizer Steuerexperte meldet sich hier noch zu Wort ;)
In einem Onlineshop müssen mindestens ein sicherheits-Zertifikat, Impressum und die AGBs verzeichnet sein. So kannst du sichergehen, wie die rechtliche Lage aussieht. Meistens trifft auch folgendes zu: "Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Alle persönlichen Daten (Adresse, IP-Adresse) werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir behalten uns vor, diese Daten zur Überprüfung der postalischen Richtigkeit bzw. zur Kreditüberprüfung zu nutzen. Die Kreditkartendaten werden ebenfalls verschlüsselt. Jede Transaktion wird zudem online bei den zuständigen Kreditkarten Unternehmen autorisiert und geprüft. Gesperrte oder falsche Karten können nicht verwendet werden." (Quelle: www.internetstore.ch/AGB) Außerdem wäre es wichtig, den Gerichtstand zu kennen, falls es Probleme geben sollte.
Ist wohl die gleiche Zielgruppe, nehme ich an.
Was ist mit Kulanz wegen der Kundenbindung?
Geh mal zum Finanzamt, die beraten dich gerne. In welchem Land soll dein Onlineshop angemeldet werden?
Ich benutze Sm@rtTAN plus mit dem Kartenleser und dem digitalen Code. Das funktioniert nicht so einfach, es hapert manchmal mit der Datenübertragung. Außerdem sollte die Internetverbindung absolut sicher sein.
Es geht dabei vor allem um die Händler, nicht die Käufer.
Nein dein Rückgaberecht von 14 Tagen, auch ohne Angabe von Gründen, bleibt bestehen. Das Siegel ist dran, damit du weißt, dass beim Versand nichts verlorengegangen ist.
Schau mal bei Werbung durch Support gelöscht da gab es extra günstige Kaffeemaschinen, die sich richtig gut fürs Büro eignen und auch die Pads passend dazu. So brauchst du dir um die Kosten keine Sorgen zu machen. Auch weitere Büroausstattung findest du dort günstiger als zum Ladenpreis.