Wir sind ein gemeinnütziger Verein und würden uns gern für unser Büro einen Kaffeevollautomaten zulegen - wir haben viele Besprechungen und dies wäre für uns einfach praktischer. Allerdings sind wir unsicher, ob dies überhaupt möglich wäre oder ob das Finanzamt dies als unverhältnismäßige, nicht satzungsgemäße Ausgabe ansehen würde und wir damit Probleme bekommen könnten. Gibt es irgendwelche transparenten Richtlinien hierfür oder liegt die Beurteilung im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters?