Wird jahrelange Pflege bei einer Erbschaft berücksichtig, wenn kein Testament existiert?
Wenn eines der Kinder die Mutter über viele Jahre im eigenen Haus gepflegt hat und es keinen Ausgleich gab, kann dieses Kind im Rahmen der Erbschaft ggü, den Geschwistern einen Ausgleich fordern? Eine Regelung im Testament ist nicht erfolgt.
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