Das Rechenzentrum einer Bank ist meist ein zentraler Standort. Die Rechner laufen 7x24h und halten sich an die offziellen Bankfeiertage. Der 1.11. ist kein solcher Feiertag also wird auch gebucht. Sonst müssten die Banken die Überweisungen nach Filialen sortieren und versetzt buchen.
Der nominale Wert der Grundschuld sagt nichts über den Wert aus. Die Grundschuld wird unabhängig von der konkreten Darlehnaufnahme eingetragen. Sie kann höher oder auch niedriger als der Verkehrswert sein.
Sie kann nach vollständiger Tilgung des Darlehn auch einfach im Grundbuch stehen bleiben und Jahre später für ein neues Darlehn wiederverwendet werden.
Die Beleihungshöhe bestimmt die Bank. Sie sagt Dir, wieviel Geld sie Dir geben möchte. Diese Summe richtet sich dann nach dem ermittelten Verkehrswert. Die Bank wird Dir aber nicht mehr Geld geben wollen als sie über eine eingetragene Grundschuld absichern kann.
Grundsätzlich ist eine Sondertilgung für eine Bank ja von Nachteil. Ihr entgehen Zinsen. Andersherum reduziert jede Sondertilgung die Ausfallhöhe.
Bisher kann ich sagen, dass Sondertilgung fast immer angesprochen und verhandelt werden mussten. Zinsnachteile habe ich nicht kennengelernt.
Ich gehe mal davon aus, dass Du mit "Rechnung" eine Lastschrift meinst. Also jemand hat bei Dir falsch abgebucht.
Die harte Variante ist es, die fehlerhafte Lastschrift zurückzugeben. Da bekommt der Einreicher garkein Geld und noch eine Gebühr (i.d.R. 7,50 EUR) auf's Auge. Er wird sich dann ganz sicher bei Dir melden und fragen was los ist. Da kannst Du im erklären, dass er 7 Cent zu viel abgebucht hat und Du deshalb überhaupt nicht gezahlt hast. Dann bucht er nochmal den richtigen Betrag ab.
Du kannst aber auch mal direkt beim Einreicher anrufen. Vielleicht findet man ja am Telefon eine Lösung (Gutschrift auf dem Kundenkonto, Rücküberweisung,..).
Ob sich der Aufwand für 7 Cent lohnt, kannst nur Du entscheiden.