Ich bin verbeamteter Berufsschullehrer und gebe seit 2014 in meiner "Freizeit" nebenberuflich Tanzkurse. Das Ganze hat sich nach und nach entwickelt und ich habe es noch nicht beim Finanzamt angemeldet. Da ich sehr hohe Ausgaben habe (Fahrtkosten, Übernachtungskosten usw.) wollte ich das alles bei meiner Steuererklärung angeben.
Kann ich mich jetzt anmelden und angeben dass ich seit 2 Jahren freiberufl. unterrichte? Oder sollte ich für 2014 und 2015 lieber nix angeben, da ich evtl. eine Strafe zu erwarten habe und das Finazamt fragt, wie ich unterrichten und Geld verdienen kann ohne es angemeldet zu haben. Und meine Einnahmen und Ausgaben erst bei der St'erklärung für 2016 angeben nachdem ich mich angemeldet habe?
Vielen Dank für die Antworten