Wenn es keinen "amtlich" bekannten Kindsvater gibt, kannst/darfst du auch niemanden eintragen (evtl. "amtlich unbekannt" einsetzen).

Die Freibeträge erhälst du dann in voller Höhe statt nur mit 1/2 (m.W. ausgenommen, wenn du Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten hast).

@Gaenseliesel
Sicher meinst du die Anlage Kind (die eher selten benötigte 'Anlage K' dient der Übertragung von KfB auf Groß- u. Stiefelternteile).

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Hat man bei einem Jobwechsel die Lohnsteuerklasse 6?

Nicht grundsätzlich, aber Kl."6" ist immer dann nötig, wenn in einem MONAT (!) von mehreren Arbg. Lohn zufließt - ob für nebeneinander oder nacheinander liegende Zeiträume/Tage spielt keine Rolle.

In den Monats-Tabellen für die Steuerklassen 1-4 sind die gesetzlichen Freibeträge mit jeweils 1/12 enthalten. Wenn in einem Monat aber 2 Arbg. bspw. mit StKl 1 abrechnen, werden dir fälschlicherweise auch 2 x diese Vergünstigen in voller Höhe gewährt.

D.h., du hast am Jahresende statt 12/12 sogar 13/12 bekommen. Damit das nicht passiert, muss einer der beiden mit StKl 6 abrechnen.

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M.W. ist der Notarbesuch nicht zwingend erforderlich.

http://www.helpster.de/schenkungsurkunde-aufsetzen-das-ist-zu-beachten\_105501


Die Schenkung sollte jedoch zu späteren Beweiszwecken unbedingt dokumentiert werden (bspw. könnten potenzielle Miterben zu ggb. Zeit behaupten, ihnen sei die Schenkung nur als Darlehn geschildert worden)

Beispiel:
~~~~~~
SCHENKUNGSURKUNDE

Herr X, geb. xxx, wohnhaft ..... und seine Tochter
Frau Y, geb. yyy, wohnhaft .....

beurkunden hiermit zum heutigen Tage eine unentgeltliche Bargeldschenkung des Erstgenannten in Höhe von 30.000 € (i.W. Dreißigtausend).

Frau Y nimmt die Schenkung dankend an.

X-Stadt, den ...........
Unterschriften


Eine Kopie davon sendest du deinem für ErbSt/SchenkSt zuständigen Finanzamt (das muß nicht dein Wohnsitz-Finanzamt sein)

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