Wenn es keinen "amtlich" bekannten Kindsvater gibt, kannst/darfst du auch niemanden eintragen (evtl. "amtlich unbekannt" einsetzen).
Die Freibeträge erhälst du dann in voller Höhe statt nur mit 1/2 (m.W. ausgenommen, wenn du Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten hast).
@Gaenseliesel
Sicher meinst du die Anlage Kind (die eher selten benötigte 'Anlage K' dient der Übertragung von KfB auf Groß- u. Stiefelternteile).