Darf der Vermieter Küche und Bad regelmäßig kontrollieren?
Hallo, ich habe einen Mietvertrag für 3 Monate für ein Zimmer in einer WG abgeschlossen. Im Mietvertrag steht, dass die Allgemeinräume (Küche, Bad, Flur) nur zur Mitbenutzung sind und der Vermieter diese regelmäßig betreten darf. Der Vermieter hat seine eigene Wohnung im Erdgeschoss und kommt regelmäßig (mehrmals in der Woche) in unsere WG, die sich im 2. Stock befindet, um den Zustand zu kontrollieren. Meine Frage ist nun, ob so ein Mietvertrag in dem steht, dass der Vermieter die Allgemeinräume der WG betreten darf wann er will, rechtens ist?
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