Hey,

im Gegensatz zu meinem Vorredner halte ich nichts von der Faustformel.

Warum?

Bei einem fiktiven Bruttoeinkommen in Höhe von 2.000€ hast du ein fiktives Nettoeinkommen von 1.200€.

Bei voller Erwerbsunfähigkeit (weniger als 3h täglich) kannst du mit einer gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente von monatlich ca. 670€ rechnen. Die Kluft zwischen deinem Netto (1.200€) und der Rente beträgt monatlich also 530€.

Eine Verzinsung von 4% vorrausgesetzt benötigst du 159.000€ an Versicherungssumme.

Bei Abschöpfung der Zinsen (159.000 * 0,04) erhälst du 6.360€ p.a. Auf den Monat umgelegt also genau 530€. Diese 530€ + 670€ ergeben die ehemaligen 1.200€ netto. Damit hast du jedoch noch keine evtl. notwendigen Umbauten in der Wohnung oder im Haus abgedeckt.

Würde ich bei der Faustformel bleiben (5 x Jahresgehalt) komme ich auf 120.000€ (bei 2000€ brutto). Hierbei hättest du eine monatliche Lücke von 130€ und auch noch keine Umbauten bezahlt.

Deshalb mag ich keine allgemeinen Faustformeln.

LG

...zur Antwort

Hey,

bei der Unfallversicherung kann man im Regelfall eine Progression vereinbaren. Diese liegt meist zwischen 300-500%. Dies bedeutet, dass die Invaliditätsleistung umso mehr ansteigt, je schwerer die Invalidität ist.

Der Vorteil der Progression liegt darin, dass bei höheren Invaliditätsgraden eine höhere Invaliditätssumme zur Auszahlung kommt. Die Progression beginnt aber erst bei einer Invalidität über 25% zu greifen.

Das wiederum bedeutet, dass man (durch falsche Beratung) einen (zu)niedrigen Invaliditätschutz bei unter 25%igen Invaliditätsgraden hat.

Je höher die Progression ist, umso höher ist auch der Beitrag.

LG

...zur Antwort

Hey,

und immer dran denken:

im Sterbefall muss die Übertragung der SF-Klasse innerhalb von 6 Monaten erfolgen.

LG

...zur Antwort

Hey,

man kann seine KFZ Versicherung bis zu 7 Jahre ruhen lassen und sie dann wieder aktivieren. Man hat dadurch keinen Nachteil bei der Wiederinkraftsetzung oder der Eingruppierung in seine alte SF Klasse.

LG

...zur Antwort

Hey,

wenn ich nach Kostenvoranschlag oder Gutachten abrechne, stehen mir lediglich die Summen OHNE MwSt. zu. Die MwSt. kann ich jedoch nach erfolgter Reparatur unter Vorlage der Rechnung von der Versicherung einfordern.

Wenn ich mein Auto sofort reparieren lasse und eine günstigere Rechnung bei der Gesellschaft einreiche, so muss die Versicherung auch nur die geringere Rechnung bezahlen selbstredend incl. MwSt.

Als Geschädigter habe ich nämlich auch die sog. Schadenminderungspflicht zu beachten.

Die Versicherung muss lediglich den Zustand des Fahrzeuges wieder herstellen, den es tatsächlich vor dem Unfall hatte. Alles andere wäre eine Art Bereicherung und ist ausgeschlossen.

LG

...zur Antwort

Hey,

ihr redet nur über Personenschäden. Wie sieht es denn mit Sachschäden aus? Da kann man bei Standart evtl. schon über 1 Mio kommen.

Und ausserdem sollte man sich mal den geringen Mehrbeitrag für die "große Lösung" ansehen. Wir reden hier wirklich über Peanuts.

LG

...zur Antwort

Hey,

na klar kann man das.

Mit der konkreten Ausfallzeit der Hausfrau wird auf Basis des BAT der Lohn einer fiktiven Hilfe errechnet. Die Entschädigungssummen nach dem Münchner Modell bezeichnen der ADAC und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft als sachgerecht und in ihrer Höhe angemessen. Selbst wenn man dies ebenso bewertet, darf nicht übersehen werden, daß auch das neue Berechnungsverfahren eines nicht ausgleichen kann: die Behinderung, in manchen Fällen sogar den Verlust eines Menschen.

LG

...zur Antwort

Hey,

ich stimme wfwbinder vollumfänglich zu!

Eine private Unfallversicherung bietet dir egal wo du bist 24h Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Überlege selbst wie viele Stunden du im Auto verbringst. Vergleicht man den Leistungsumfang, so stellt man schnell fest, dass sie auch preisgünstiger ist.

Solltest du noch keine haben und dich nun informieren

Nach meinem Empfinden sollte es sich um eine Risiko-Unfall Versicherung handeln und keinen Falls um eine sog. Unfall-Prämien-Rückgewehr Versicherung.

LG

...zur Antwort

Hey,

klar "normaler" Weise kräht kein Hahn danach - zumindest bei solchen Bagatellschäden. Schlimmsten Falls kommt eine Vertragsstrafe (max. 2 Jahresprämien je nach Gesellschaft) "obendrauf".

ABER es gibt auch andere Schäden und da ist es dann nicht so dolle.

Falsche Angaben des Versicherten zur Laufleistung seines gestohlenen Fahrzeuges kosten ihn grundsätzlich den Versicherungsschutz. Dies entschied das OLG Saarbrücken. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Laufleistung für die Zahlung der Versicherung von „maßgeblicher Bedeutung” sei. Der Kläger hatte nach dem Diebstahl seines Autos als Laufleistung rund 80 000 Kilometer angegeben. Tatsächlich war der Wagen aber 93 000 Kilometer gelaufen. Die Kaskoversicherung verweigerte die Zahlung. Zu Recht, so das Gericht, da diese Differenz der Laufleistung zu groß sei.

ERGO: Versicherung in Kenntniss setzen und froh sein, dass es ein überschaubarer Schaden war.

LG

...zur Antwort

Hey,

dass bei einer Hausratversicherung der Hausrat einer Wohnung oder eines Hauses versichert ist, erklärt sich von selbst. Bleibt allerdings die Frage, was man unter Hausrat versteht. Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die der Einrichtung und dem alltäglichen Ge- und Verbrauch dienen. Allerdings gibt es zahlreiche Gegenstände bzw. Schäden, welche die Versicherer ausschließen können. In einer normalen Hausratversicherung sind zum Beispiel in der Regel nicht Schäden versichert, die durch Überspannungen und andere Naturgewalten als Hagel und Sturm entstehen. Auch sieht es in puncto Fahrraddiebstahl, Glasbruch, Wertsachen und bei Schäden durch undichte Aquarien und Wasserbetten bei einem Standardtarif nicht gut aus. All diese Schäden können allerdings in der Regel durch Versicherungserweiterungen abgedeckt werden. Ob solche Erweiterungen des Versicherungsumfanges vonnöten sind, muss im individuellen Fall ermittelt werden. Wer zum Beispiel ein altes klappriges Fahrrad fährt, kann einen Verlust desselben im Ernstfall besser verschmerzen als jemand, der ein hochqualitatives und neues Rad besitzt.

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm (einschließlich Hagel) und Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Diese Gefahren können nicht einzeln versichert werden.

Speicher und Keller:

hier wird evtl. differenziert geleistet. Handelt es sich um Gegenstände die lediglich im Keller stehen um aufgehoben zu werden und nicht mehr genutzt werden (im täglichen Gebrauch stehen)leistet die Versicherung nur zum Zeitwert. Wird jedoch z.b. die Tiefkühltruhe (samt Inhalt) beschädigt wird zum Neuwert geleistet. Ähnlich verhält es sich auf dem Speicher. Eine private Waschmaschine im Gemeinschaftskeller ist selbsverständlich auch versichert, ebenso das Fahrrad im gemeinsamen Fahrradkeller (sofern der Raum verschlossen und das Rad abgeschlossen ist.

LG

...zur Antwort

Hey,

ist der Schaden nicht auch als "Allmählichkeitsschaden" anzusehen?

Und wie wir wissen sind...

Sachschäden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub etc.) nach den allgemeinen Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen.

In der Privathaftpflichtversicherung sind jedoch sogenannte Allmählichkeitsschäden mitversichert - nur leider gilt diese hier in keinem Fall.

LG

...zur Antwort

Hey,

wie mein Vorredner schon sagte: "Vollkasko und Zeugensuche". Ersteres ist mit einer Höherstufung und letzteres mit wenig Erfolg verbunden. Alternativ kannst du den Schaden erst von der Vollkasko finanzieren lassen und dann in Raten "zurückkaufen" um deine SF-Klasse zu halten. Versicherungen können errechnen bis zu welchem Betrag ein Rückkauf lohnend ist.

Praktischer Tipp:

Versuch auf großen Parkplätzen immer neben den teuersten Autos zu parken. Die Besitzer solcher Autos passen in der Regel am besten auf, wenn sie ausparken. Da mir das schon des öfteren passiert ist mache ich (meine Freundin lacht immer)einen kurzen Handyshot der Parkszenerie.

LG

...zur Antwort

Hey,

nicht jeder braucht eine eigene Haftpflichtversicherung, Kinder bis zum 27. Lebensjahr, die im Haushalt der Eltern leben, sind mitversichert. Sobald jedoch eine eigene Wohnung besteht, das Kind das 27. Lebensjahr überschritten hat, der Zivil- bzw. Wehrdienst abgeleistet wurde, vor dem Studium oder der Ausbildung einer anderen Beschäftigung nachgegangen wurde oder ein Beruf ergriffen wird, muss eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. LG

...zur Antwort

Hey,

wenn ich schon den Sinn einer BU-Versicherung erkannt habe, sollte ich sie für die längst mögliche Zeit abschließen. Was passiert denn, wenn ich sie nur bis zur Rente abschließe? Richtig - mit Eintritt in die Rente fehlen mir schnell ein paar hunderter im Portemonaie und das Monat für Monat. Je nachdem wann eine evtl. BU eintritt schmälert sie automatisch meine Rentenhöhe. Das bedeutet weniger Rentenanspruch durch geringere Einzahlungen und dann noch Ende der Leistungen meiner privaten BU-Versicherung im Rentenalter? Also ehrlich - ich brauch das nicht unbedingt... LG

...zur Antwort

Hey,

Grundsätzlich hast du bei Abschluß einer Rechtsschutzversicherung eine 3-monatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei unvorhersehbaren Streitigkeiten (vor allen Dingen bei Schadensersatzforderungen und Strafrechtsschutz), sowie bei Wechsel der Versicherung. Dabei ist zu beachten, dass keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer stattfindet. Der Versicherungsschutz tritt dann im Schadensfall sofort ein. Wichtig! Die Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Fälle, deren Ursache/Ursächlichkeit bereits vor dem Vertragsabschluß gegeben waren.

Zum Thema Selbstbeteiligung:

Wenn du einen Tarif mit Selbstbeteiligung ( 100 bis 250 €) wählst, reduziert sich der Versicherungsbeitrag. Dies ist jedoch nicht sinnvoll! Immer dann, wenn sich aus einer „Streitigkeit“ mehrere „Streitigkeiten“ ergeben, muss der Versicherte (in der Regel) für jeden „neuen Fall“ erneut zahlen. Kommt es z.B. nach einem Verkehrsunfall sowohl zu einem Streit mit dem „Gegner“ als auch mit dem Krankenhaus und dem Straßenverkehrsamt (Bußgeldstelle), muss der Versicherte (bei einer Selbstbeteiligung von 150 €) diese in jeder Streitigkeit erneut zahlen (mithin 450 € bei 3 Streitigkeiten).

Wissenswertes:

Nach dem Ende des Versicherungsvertrages besteht eine zeitliche Grenze zur Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag

Der Anspruch auf Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherung Vertrag ist erloschen, wenn er später als drei Jahre nach der Beendigung des Versicherungsschutzes für den betreffenden Gegenstand geltend gemacht wird. Bei ARB 75 besteht kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle die später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das betroffene Wagnis gemeldet werden. Bis zu diesen Zeitpunkten besteht daher noch eine Nachhaftung. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn die Meldepflicht erfüllt ist. Dies erfordert lediglich die Mitteilung der möglichen Geltendmachung von Versicherungsleistungen. Voraussetzung der zeitlich begrenzten Nachhaftung ist dass der Versicherungsnehmer von dem Versicherungsfall Kenntnis hatte.

LG

...zur Antwort

Hey,

§823 BGB Schadensersatzpflicht

Wer vorsätzlich oder fahrlässig, das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung schützt dich vor Ansprüchen Dritter. Sie tritt ebenfalls als "passive Rechtschutzversicherung" für dich ein, indem sie (notfalls vor Gericht) überhöhte oder unrechtmässige Ansprüche gegen deine Person abwehrt. Da du dich nicht selbst verklagen kannst ist das keine alternative.

LG

...zur Antwort

Hey,

es besteht auch die Möglichkeit einen Schaden von der Versicherung (in Raten) zurückzukaufen. Sollte die Schadenhöhe nicht zu hoch sein ist es eine gute Möglichkeit seine SF-Klasse zu erhalten und gegebenenfalls die Kündigung rückgängig zu machen. Jede Gesellschaft hat hierfür ein Rechenprogramm. Mit diesem Programm lässt sich genau festlegen, bis zu welcher Schadenhöhe ein Rückkauf durch VN Sinn macht. Ansonsten muss er sich eine neue Versicherungskarte besorgen. Es besteht Versicherungspflicht in Deutschland. Ein nicht versicherter Wagen auf nicht privatem Grund und Boden stellt eine Ordnungswidrigkeit da und wird schmerzlich geahndet.

LG

...zur Antwort

Hey,

Gegenfrage zum Thema "Kinder werden älter":

Wo ist die Schadenhöhe geringer, wenn der Bauernhof durch einen 7 jährigen oder einen 18 jährigen abgefackelt wird?

Siehst du ;-)

Bei Auszug aus der elterlichen Wohnung (nicht unbedingt in Erstausbildung und Studium)ist das Kind nicht mehr durch den elterlichen Vertrag abgesichert. Hier kann man auf andere Versichrungsvarianten zurückgreifen, was jedoch nicht unbedingt mit einem günstigerem Beitrag einhergehen muss.

LG

...zur Antwort

Hey,

kurze Anmerkung (wenn auch 3 Monate später ;-))

Es kommt bei deliktunfähigen Kindern im Schadenfall auch immer darauf an, ob der Erziehungsberechtigte seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Da in der Vergangenheit immer wieder darüber diskutiert wurde, wann und in welchem Umfang das geschehen ist haben sich viele Gesellschaften darauf verständigt diesen Punkt gesondert mit in den Versicherungsschutz aufzunehmen.Damit hat man evtl. anfallende Kosten bei einem Rechtsstreit um eben diese Deliktfähigkeit vorgegriffen.

7 Jähriger zündelt: hier ist nicht DEIN Leben finanziell ruiniert sondern das des SPRÖSSLINGS. Es gibt in Deutschland nämlich keine Sippenhaftung ;-)

LG

...zur Antwort