Hey,

bei der Unfallversicherung kann man im Regelfall eine Progression vereinbaren. Diese liegt meist zwischen 300-500%. Dies bedeutet, dass die Invaliditätsleistung umso mehr ansteigt, je schwerer die Invalidität ist.

Der Vorteil der Progression liegt darin, dass bei höheren Invaliditätsgraden eine höhere Invaliditätssumme zur Auszahlung kommt. Die Progression beginnt aber erst bei einer Invalidität über 25% zu greifen.

Das wiederum bedeutet, dass man (durch falsche Beratung) einen (zu)niedrigen Invaliditätschutz bei unter 25%igen Invaliditätsgraden hat.

Je höher die Progression ist, umso höher ist auch der Beitrag.

LG

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Hey,

wenn ich nach Kostenvoranschlag oder Gutachten abrechne, stehen mir lediglich die Summen OHNE MwSt. zu. Die MwSt. kann ich jedoch nach erfolgter Reparatur unter Vorlage der Rechnung von der Versicherung einfordern.

Wenn ich mein Auto sofort reparieren lasse und eine günstigere Rechnung bei der Gesellschaft einreiche, so muss die Versicherung auch nur die geringere Rechnung bezahlen selbstredend incl. MwSt.

Als Geschädigter habe ich nämlich auch die sog. Schadenminderungspflicht zu beachten.

Die Versicherung muss lediglich den Zustand des Fahrzeuges wieder herstellen, den es tatsächlich vor dem Unfall hatte. Alles andere wäre eine Art Bereicherung und ist ausgeschlossen.

LG

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Hey,

ist der Schaden nicht auch als "Allmählichkeitsschaden" anzusehen?

Und wie wir wissen sind...

Sachschäden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub etc.) nach den allgemeinen Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen.

In der Privathaftpflichtversicherung sind jedoch sogenannte Allmählichkeitsschäden mitversichert - nur leider gilt diese hier in keinem Fall.

LG

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Hey,

es besteht auch die Möglichkeit einen Schaden von der Versicherung (in Raten) zurückzukaufen. Sollte die Schadenhöhe nicht zu hoch sein ist es eine gute Möglichkeit seine SF-Klasse zu erhalten und gegebenenfalls die Kündigung rückgängig zu machen. Jede Gesellschaft hat hierfür ein Rechenprogramm. Mit diesem Programm lässt sich genau festlegen, bis zu welcher Schadenhöhe ein Rückkauf durch VN Sinn macht. Ansonsten muss er sich eine neue Versicherungskarte besorgen. Es besteht Versicherungspflicht in Deutschland. Ein nicht versicherter Wagen auf nicht privatem Grund und Boden stellt eine Ordnungswidrigkeit da und wird schmerzlich geahndet.

LG

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Hey,

denke die Frage ist hinreichend beantwortet worden. Will dir nur einen Tip geben. Falls du schon länger (mind. 2 Jahre) bei der selben Gesellschaft bist, wird dein Versicherer einen neuen KFZ-Tarif aufgelegt haben und dich in deinem alten Tarif belassen. Frag deine Gesellschaft mal nach einem TARIFVERSIONSWECHSEL! Es ändert sich (meistens) nichts an dem Versicherungsschutz - allerdings in deiner Prämie ;-). Denn, werden die Kosten in einem Tarif zu hoch (wird er unrentabel)legen die Gesellschaften einen neuen auf. Ersparnis bis 75€ je nach SF-Klasse p.a Einfach nur anrufen und durchrechnen lassen.

LG

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