Ein Mitschüler meiner Tochter hat ihr einen "Edding" ins Gesicht geworfen.Dabei traf er ihre Brille und ein Brillenglas ging kaputt.Die Familie des Verursachers wollte erst die Kosten für das Brillenglas übernehmen,stellen sich aber nun nach Erhalt der Rechnung quer und wurden auch noch patzig.Soll ich einen Anwalt einschalten? Muss der Verursacher dann die Anwaltskosten zusätzlich tragen ?