Debeka ZE50 - Erstattungsfähigkeit Zahnersatz
Hallo,
bei der Debeka Tarif ZE50 lese ich folgenden Satz bezüglich Erstattung von Zahnersatz:
Mit 50 % werden ausgehend vom Rechnungsbetrag Aufwendungen für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen erstattet bei: - Zahnersatz[...] Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Leistungen, die in den Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte (GOZ und GOÄ) in den jeweils gültigen Fassungen aufgeführt sind.
Was bedeutet das? Heißt das, die Versicherung erstattet im Fall der Fälle dann auch 50% vom Rechnungsbetrag? Oder kann sie sich im Erstattungsfall quasi aussuchen, was sie erstatten möchte?
Danke
Zahnzusatzversicherung