Weiß jemand wie es bei der Erbanrechnung aussehen würde, wenn zwei Kinder ene Wohnung erben (Erbtante) dem Geschwisterkind aber ein Wohnrecht eingetragen wurde? Dann ist das Erbe für den einen wertvoller als für den anderen, richtig? Hat man gegenüber dem wohnrechtberechtigten Geschwister dann Ansprüche, zumal das Wohnrecht erst vor 3 Jahren eingetragen wurde (aber nicht als solches genutzt wurde, da Tante weiter darin wohnte bis zum Tod)? Würde ich verkaufen wollen, ist das durch das Wohnrecht ja schwer und ich kann nur ans Geschwister verkaufen, was mich doch benachteiligt, richtig?
Zwei Kinder erben eine Wohnung - eins davon hat Wohnrecht, bekommt das andere folglich mehr Erbe?
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