Du wirst vom Nachlaßgericht angeschrieben, bzgl etwaiger Schulden lies das http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7202/testamente_aid_130374.html

...zur Antwort

ich denke nicht, in den Versicherungsbedingungen steht ja meist, daß Schäden durch die Benutzung von Fahrzeugen nicht versichert sind.

...zur Antwort

Wenn ausdrücklich die Immobilie vererbt wurde mit 25 % dann nehm ich an ja. Was stand im Testament? Hier wäre aber auf jeden Fall eine Rechtsberatung sinnvoll- so ein Erstgespräch ist nicht teuer und macht hier Sinn

...zur Antwort

Vielleicht hilft das weiter?? http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-an-der-garderobe/fuer-garderobe-keine-haftung-jacke-weg-wer-ist-verantwortlich.htmlhttp://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-an-der-garderobe/fuer-garderobe-keine-haftung-jacke-weg-wer-ist-verantwortlich.html

...zur Antwort

diese Frage kam schon oft vor-sieh hier http://www.gutefrage.net/frage/wann-verjaehrt-eine-arztrechnung

...zur Antwort

ja das geht. Es wäre auch denkbar, daß man nur eine Immobilie hat, die Verluste bringt und sich das dann wiederrum mit den Lohneinkünften steuerlich gesehen verrechnen lässt. Beispiel : Verlust aus Immobilie 8000,- Euro, Dein Einkommen pro Jahr angenommen 30.000 Euro, dann brauchst Du nur 22000 Euro versteuern. Bei zwei Immobilien kann auch aufgerechnet werden

...zur Antwort

Geschlossene Fonds sind nur für langfristige Geldanlagen (10-30 Jahre) geeignet -ab 5000 Euro sollte man schon mitmachen können. Die Rendite hängt von der regelm. Ausschüttung ab und der möglichen Wertsteigerung der Fondsimmobilien. In Zahlen wohl schwer zu nennen

...zur Antwort

Grds. macht man das schon recht zügig nach Eheschließung. Du kannst die neue Karte für gewöhnlich sogar schon vor der Hochzeit bestellen und dann eben abholen mit der Heiratsurkunde. Der Freistellungsauftrag muß dann auch geändert werden, es ist schon ratsam, nicht allzu viel Zeit vergehen zu lassen-aber gesetzl. Fristen hierzu wirds wohl nicht geben.

...zur Antwort

denke das liegt an der Vereinbarung u. am Sachbearbeiter,sieh mal: http://www.gutefrage.net/frage/wie-oft-muss-man-zum-termin-zur-arge

...zur Antwort