Bin kein Geldanlageprofi, aber ich würde Dir raten den Markt immer gut zu beobachten und wenn Du das Geld angelegt hast, (zu niedrigen Zinsen) nicht zu langfristig anlegen, damit Du bei steigenden Zinsen, schnell das Geld woanders anlegen kannst.
Von einer gesetzlichen Höchstgrenze für Mietkautionen, die der Vermieter verlangt, habe ich noch nie gehört. Meist sind es 2 - 3 Monatsmieten, das steht dann aber im Mietvertrag. Ein Rat: sollte der Vermieter mehr verlangen, dann muß es eine besonders wertvoll ausgestattete Wohnung sein, oder aber der Vermieter verlangt zu viel Geld, da sollte man aufpassen.
Ich fürchte, wenn Dein Hund Schäden in Deiner eigenen Wohnung angereichtet hat, daß dann keine Versicherung zahlt, nur bei Schäden bei anderen Personen. Ich habe noch nie gehört, daß es bei einer Hundehaftpflicht eine "Vollkaskoversicherung" gibt, aber schau mal, was die anderen noch antworten.
In Pflegestufe III werden 1550 Euro von der Pflegekasse bezahlt, in besonderen Härtefällen sind es sogar 1918 Euro im Monat. Habe Dir nachstehend noch einen Link der AOK eingefügt, da kannst Du noch nachlesen. http://www.aok.de/bayern/gesundheit/pflege-pflegeversicherung-leistungen-vollstationaere-pflege-31654.php
Oh das klingt ganz schön schwierig, Du hast Dich wohl irgendwann für die private Krankenkasse entschieden und ich hör immer wieder, daß im Alter die Beiträge der Privaten teurer werden können. Aber es gibt auch eine Möglichkeit einen Basisbeitrag zu zahlen. Du kannst auch den Versicherungsumfang ändern, dann könnt es auch billiger werden.
Kindergeld wird über 18 Jahre nur gezahlt, wenn das Kind ausbildungssuchend oder in Schul- oder Berufsausbildung ist. Das "Work-and-Travel-Programm" dient dazu, daß junge Menschen im Ausland arbeiten können, hat aber meiner Meinung nach nichts mit Ausbildung zu tun.
Kindergeld wird bis 18 Jahre ohne besondere Voraussetzung bezahlt, ab 18 Jahren muß das Kind ausbildungssuchend oder in Schul- oder Berufsausbildung sein, um weiter Kindergeld zu bekommen.
Tut mir leid, die Kinderzahlung endet am 25. Lebensjahr, das wurde vor einiger Zeit geändert. Nur wenn Du beim "Bund" warst, würde für diese Zeit die Kindergeldzahlung verlängert.
Es gibt Kindergeld für Pflegekinder, wenn dieses Pflegeschaftsverhältnis auf DAUER angelegt ist und Ihr als Eltern für die Unterhaltskosten des Kindes aufkommt. Kindergeld wird aber nur gezahlt, wenn die Eltern in Deutschland steuerpflichtig sind, ob Ihr das seid (Stichwort nach Haiti entsandt), kann ich nicht sicher beantworten. Würde Dir raten einfach einen Antrag bei der deutschen Familienkasse zu stellen, gib den Sachverhalt richtig an und dann wird man sehen. Wünsche Euch alles Gute mit dem Pflegekind.
Der Job mit den 500 Euro ist ganz normal sozialversicherungspflichtig, Steuern dürften da - bei Lohnsteuerklasse I - nicht rauskommen. Da Du schon einen Minijob mit 400 Euro hast, der wohl pauschal versteuert wird vom Arbeitgeber (meist zahlt der Arbeitgeber die paar Euro anfallende Steuer), kannst Du KEINEN 2. Minijob aufnehmen, sonst würden beide Minijobs voll versicherungspflichtig. Da Du schon 900 Euro bisher Verdienst, kannst Du nur die Werbungskosten abziehen bzw. den Pauschbetrag von 920 Euro im Jahr, ich denke, es wird daher mit dem Kindergeld eng, es sei denn, Du hättest hohe Werbungskosten, denn die Einkommensgrenze fürs Kindergeld liegt momentan bei 8.004 Euro im Jahr und Du verdienst schon 10.800 Euro mit Deinen Jobs pro Jahr.
Von den Einkünften des Kindes darf nur der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro abgezogen, wenn das Kind höhere Werbungskosten glaubhaft macht, dann kann dieser höhere Betrag abgezogen werden. Ich habe nichts gefunden, daß die Sozialabgaben abgezogen werden können. Sehe es daher so, daß vom Bruttolohn nur die Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Siehe auch: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Einkuenfte-des-Kindes.html
Bin kein Unterhaltsspezialist, nur eine Mutter - und das würde ich sagen, als Eltern muß man nur eine Ausbildung der Kinder finanzieren, wenn sie diesen ersten Beruf haben, dann müssen die Kids eine Zweitausbildung selber (auch mit Nebenjob) oder mit Bafög finanzieren. Aber als Eltern wird man sicher - wenn man sieht, daß die Kinder im Beruf nicht so glücklich sind - das möglichste tun, um sie finanziell oder auch mit Rat weiter zu unterstützen.
Soweit ich weiß sind die Eltern nur verpflichtet ihren Kindern eine Ausbildung zu finanzieren. Da Du schon einen Beruf hast, wirst Du Deine 2. Ausbildung selber finanzieren müssen, ob Dir Bafög zusteht, kann ich Dir nicht sagen, das erfährst Du sicher vom Amt. Aber vielleicht tragen Deine Eltern freiwillig zu Deiner Zweitausbildung bei.
Der Lastenzuschuss wird Hauseigentümern gezahlt, deren Einkommen nicht ausreicht, würde dem Rentner auf jeden Fall empfehlen, bei der Wohngeldstelle diesen Antrag zu stellen. Dann muß man durchrechnen und schauen, ob man mit dem Zuschuss zurechtkommt, wenn nicht, muß man andere Optionen prüfen (z. B. Verkauf, Verkauf auf Rentenbasis, Übergabe an Kinder gegen Wohnrecht usw.).
Soweit ich mich erinnern kann, werden nun bei der Pendlerpauschale immer 30 Cent pro Kilometer Entfernung angerechnet, egal ob man radelt oder mit dem Porsche fährt. Nur früher gab es weniger Cents bei billigeren Fahrzeugen.
Bei mir war das so, daß ich nach der Schadensregulierung durch die Versicherung einen Brief bekommen habe, indem mir gesagt wurde, daß ich bis da und dahin noch den Schadensbetrag einzahlen kann, und dann würde die Versicherung nicht teurer werden. Damit Du da keine Frist versäumt, würde ich Dir raten, bei der Kfz-Versicherung anzurufen.
Ich denke, daß der Zusatzbeitrag wohl noch das Einzige ist, was die gesetzlichen Krankenkassen von einander unterscheidet. Und die Kasse die hohe Zusatzbeiträge verlangt, wird Mitglieder verlieren, denn diese sind mittlerweile alle sehr preisbewußt und gehen zu einer Kasse ohne Zusatzbeiträge (die es ja auch noch gibt). Langfristig nehme ich aber schon an, daß die Beiträge etwas steigen, vielleicht auf ca. 20 Euro. Aber das ist reine Spekulation.
Tut mir leid, daß es Deinem Bruder schlecht geht. Aber er kann nicht in Deutschland versichert sein, das wäre er nur, wenn er hier versicherungspflichtig gearbeitet hätte oder zumindest freiwillig die Krankenversicherung bezahlt hätte. In der Türkei gibts vielleicht auch ne Art Sozialhilfe, die auch für Kosten der Krankenkasse aufkommt.
Nach dem Erziehungsurlaub hat die Mutter das Recht an den alten Arbeitsplatz zurückzukommen. Wenn der Vollzeit war, dann müßte sie auch so wieder arbeiten. Kann sie das nicht, denke ich, daß sie kündigen sollte. Aber vorher mit dem Arbeitgeber reden, ob nicht Teilzeit doch möglich wäre, mit etwas gutem Willen von beiden Seiten und etwas Flexibilität geht das vielleicht doch. Falls nicht, muß sie sich dann schnell beim Arbeitsamt melden, sie bekommt dann AlgI.
Bin jetzt kein Spezialist, aber ich mal beim Arbeitsamt nachfragte hieß es, in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung hätte ich 1 Jahr lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben müssen. Um ganz sicher zu gehen, frag doch einfach beim Amt nach, denn fragen kostet nix und die wissen es sicher ganz genau.