Ich möchte nach der Auszahlung einer Abfindung in Januar 2021 auswandern (nicht EU Land). Gilt die Fünftelregelung noch, obwohl ich auswandern wird? Ich wird nicht zurückkehren.

Hat die Brutto oder Netto Mieteinnahme eines Ausländische Immobilien nach dem ich ausgewandert bin, auswirken auf den Steuerlast? Zurzeit habe ich insgesamt negative Einkünfte die ich im Jahr 2021 übertragen könnte. Ich gehe davon aus ich muss die Anlage WA-Est einreichen.