fürchte das ist nicht versichert http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Oldenburg_2-U-13595_Wasserschaden-aufgrund-Spuelmaschine-waehrend-einwoechiger-Abwesenheit-begruendet-grob-fahrlaessiges-Verhalten.news17585.htm?

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die Belege sammeln und der GKV die Quittungen über Zuzahlungen geben-wer die Belastungsgrenze von 2 Prozent vom jährl. Familieneinkommen oder 1 Prozent für chronisch Kranke erreicht, kriegt dann die Befreiung. Die Kasse stellt ggf. die Befreiung von den Zuzahlungen aus und zahlt die zu viel bezahlten Eigenanteile retour.

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was bringt Dir die Erkenntnis was ich genau im Monat über habe-finde die Frage unnütz, und gebe hierzu auch keine Auskunft, da mir das zu privat ist

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erst ab 250 km Wegstrecke denkbar. Dann darf man meist wählen ob Fahrpreis erstattet wird oder man ene Altrnative zur Weiterreise nimmt, wenn man nicht wählen kann, kriegt man eine Entschädigung zur Fahrpreisrückerstattung die bei der Hälfte vom Preis liegt.

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ja, auch für die Sparerprämie auf Sparbüchern fällt bei nichtvorhandenem Freistellungsauftrag KEST an.

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Auf jeden Fall ist es wichtig, heute schon festzulegen-am besten beim Anwalt beraten lassen,wer das später verwalten soll. Die Anlageempfehlung ist gut, sofern man das Geld nicht vorzeitig braucht. Würde deshalb den Betrag nicht in einer Summe, sondern aufgeteilt mit mehreren Laufzeiten,anlegen. Evtl. noch einen Teil davon in Fonds anlegen, da der Betrag ja schon sehr hoch ist, und nicht auf einmal sondern eher gering ausbezahlt werden soll.

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diese Frage kommt oft vor, versuchs mal über die Suchfunktion oder google, ich zeig Dir ein Bsp.: http://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-die-vormundschaft-fuer-onkel-beantragen

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vermutlich meinst Du das hier: https://www.targobank.de/de/zins-fuer-depot.html

Gilt bis Ende Januar-nur wenn zugleich ein Wertpapierdepot mit übertragen wird. Man kriegt auch nur so viel Festgeld zu dem Zinssatz, wie der Depotwert ist, max. 100 000 Euro, mind. 2500 Euro. Also so ganz ohne Wenn u. Aber gehts doch nicht, grds. spricht aber nix gegen, sein Depot bei der Targobank zu führen.

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es könnte zu Kürzung kommen-ebenso aber auch zur Erhöhung, je nachdem wo man hinzieht. Wer nämlich Rente und Witwenrente kriegt,dem wird diese als Hinzuverdienst angerechnet und da gibts je nach dem -ob Ost o. West- verschiedene Freibeträge

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Ja, jetzt kommt Bewegung ins Spiel-allerdingst muß man bedenken, daß eine Umsetzung dahingehend Arbeitsplätze gefährden könnte, und das nutzt keinem etwas- und die deutschen Politiker sich allein deshalb hier quer stellen werden.

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Von den verbotenen Absprachen über Zinssätze dürften sehr viele Bankkunden aus Spanien betroffen sein, so hat der Madrider Wirtschaftsminister Luis de Guindos verlauten lassen. Die Höhe der Zinsen vieler Hypothekenkredite richten sich in Spanien nach dem Euribor.Die Kredite wurden also für viele EU Bürger verteuert. Ob hier Schadenersatzforderungen fällig werden, bleibt abzuwarten. Ich glaub nicht dran...

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Bausparvertrag wird Zugeteilt - ich möchte aber weiter sparen

Hallo,

2004 habe ich einen Bausparvertrag abgeschlossen. Nun habe ich einen Brief bekommen, dass der Bausparvertrag am Tag X zugeteilt wird.

Als Anlage ist ein Formular:

  • [x] Ja, ich nehme die Zuteilung an: [ ] sofort [ ] zum
  • [ ] Ich verzichte endgültig auf mein günstiges Bauspardarlehen (Bitte rechnen Sie meinen Bausparvertrag ab und überweisen Sie mein Guthaben)
  • [ ] Ich möchte mein Geld weiterhin rentabel auf einem neuen BHW Bausparvertrag anlegen

Mein Bausparguthaben liegt bei ca. 3000 EUR, (deutlich unter der Bausparsumme). Nun habe ich im Netz gelesen, dass ich ja bis zur Bausparsumme weiter sparen kann.

Aber: Wenn ich die 8.000 erreiche, kann man mir ja kein Darlehen mehr "anbieten" und folglich kann ich diesen nicht ablehnen um die 3.5% zu erhalten (Details zum Vertrag weiter unten).

Frage daher an Euch:

  1. Wie sollte ich nun vorgehen? Denn irgendwie passt ja nichts aus auf dem Formular. Eigentlich würde ich gerne den Vertrag so weiter laufen lassen wie er ist um die Zinsen und die Arbeitgeberzulage zu erhalten. - Den Darlehen brauche ich nicht.
  2. Muss ich bis zu dem "Datum X" irgendwie reagieren?

Vertrag

  • BHW Dispo maXX "ZV01199 V 10 DM / 09.03"
  • Bausparsumme: 8.000
  • mtl. VL: 26
  • Sparbetrag mtl.: 26
  • Abschlussgebühr: 80
  • Darlehnszins: nom. 4.75%, eff. 4.99% - 5.55%

Guthabenzins: "Die Gesamtverzinsung erhöht sich rückwirkend ab Vertragsbegin bei Verzicht auf das Bauspardarlehen (nicht bei Kündigung) und nach einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren auf 3.5%.


ABB

§3 Verzinsung des Sparguthabens

  • (1) Das Bausparguthaben wird mit 2% jährlich verzinst (Basiszins)
  • (2) Verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrags auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 3,5% jährlich. Für Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht. Bei Vertragsänderungen ist der neue ermittelte Vertragsbeginn (§13) Grundlage für die Laufzeitberechnung.
  • (3) Die Basiszinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert ausgezahlt. Die Differenz zur Gesamtverzinsung wird bei Auszahlung des Gesamten Bausparguthabens fällig und dem Bausparkonto zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben.

§5 Nichtannahme der Zuteilung, Vertragsfortsetzung

  • Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, so lange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.
  • Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt.
  • Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. In diesem Fall ist der Bausparvertrag bei dem Zuteilungstermin, der dem Ablauf von drei Monaten nach Eingang seiner Erklärung folgt, vorrangig zu berücksichtigen.
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Dein Bausparer hat vermutlich eine Bausparsumme von 8000 Euro u. ist somit zum finanzieren eines Immobilienwunschs oder zum renovieren eh nicht ausreichend. Vermutlich ist dafür der Guthabenzins recht gut. Deshalb: einfach weiter besparen, wenn Du mal die 8000 Euro voll angespart hast, ist Ende der Fahnenstange. Bis dahin kein Handlungsbedarf Deinerseits.

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das ist mir auch neu- aber da die Miete ja teurer wird u. für gewöhnlich 3 MM Kaution angedacht sind, könnte dies der Richtwert sein.

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Puh, woher sollen wir das wissen- es beraten ja nicht alle Berater der BB Bank gleich. Vermutlich wird erstmal eine Gesamtaufnahme gemacht, was ist vorhanden aktuell an Geld, gibts Lücken bei der Altersvorsorge, wieviel Freistellungsauftrag ist noch zu verbrauchen, wie groß ist die Risikobereitschaft,welche Laufzeit hat der Kunde im Sinn. Also Dir jetzt zu sagen wovor sich dein Freund hüten soll, den wir hier alle samt nicht kennen, ist echt schwer. Er soll sich doch erstmal beraten lassen und dann wende Dich wieder an uns mit Beispielen was genau er abschließen soll. Dann können wir das weiter erörtern.

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Wenn Du Arbeitssuchend bist, also gemeldet arbeitssuchend, dann bist du ganz sicher gesetzl Unfallversichert und mußt nichts befürchten schau auch das hier an: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/hartz-4-empfaengern-sind-bei-probearbeit-aus-eigeninitiative-unfallversichert-459296

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