fürchte das ist nicht versichert http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Oldenburg_2-U-13595_Wasserschaden-aufgrund-Spuelmaschine-waehrend-einwoechiger-Abwesenheit-begruendet-grob-fahrlaessiges-Verhalten.news17585.htm?
die Belege sammeln und der GKV die Quittungen über Zuzahlungen geben-wer die Belastungsgrenze von 2 Prozent vom jährl. Familieneinkommen oder 1 Prozent für chronisch Kranke erreicht, kriegt dann die Befreiung. Die Kasse stellt ggf. die Befreiung von den Zuzahlungen aus und zahlt die zu viel bezahlten Eigenanteile retour.
das ist abhängig von der Pflegestufe- diese muß erstmal feststehen, dann kann man sich das genau ausrechnen lassen
natürlich geht auch die Einzelveranlagung-am besten vom Steuerberater o. Lohnsteuerhilfeverein durchrechnen lassen, was besser ist.
was bringt Dir die Erkenntnis was ich genau im Monat über habe-finde die Frage unnütz, und gebe hierzu auch keine Auskunft, da mir das zu privat ist
erst ab 250 km Wegstrecke denkbar. Dann darf man meist wählen ob Fahrpreis erstattet wird oder man ene Altrnative zur Weiterreise nimmt, wenn man nicht wählen kann, kriegt man eine Entschädigung zur Fahrpreisrückerstattung die bei der Hälfte vom Preis liegt.
lies hierzu auch http://www.focus.de/finanzen/banken/streit-um-15-euro-bgh-verbietet-ueberhoehte-gebuehren-fuer-kontoauszuege_id_3488719.html
vermutlich weiß mehr Witwenrenten wie Witwerrenten ausbezahlt werden wg. der höheren Lebensdauer von Frauen. Grds. gibts es die Witwenrente auch schon länger, da Frauen erst später berufstätig wurden u. eigene Rentenansprüche erworben haben.
ja, auch für die Sparerprämie auf Sparbüchern fällt bei nichtvorhandenem Freistellungsauftrag KEST an.
Auf jeden Fall ist es wichtig, heute schon festzulegen-am besten beim Anwalt beraten lassen,wer das später verwalten soll. Die Anlageempfehlung ist gut, sofern man das Geld nicht vorzeitig braucht. Würde deshalb den Betrag nicht in einer Summe, sondern aufgeteilt mit mehreren Laufzeiten,anlegen. Evtl. noch einen Teil davon in Fonds anlegen, da der Betrag ja schon sehr hoch ist, und nicht auf einmal sondern eher gering ausbezahlt werden soll.
diese Frage kommt oft vor, versuchs mal über die Suchfunktion oder google, ich zeig Dir ein Bsp.: http://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-die-vormundschaft-fuer-onkel-beantragen
vermutlich meinst Du das hier: https://www.targobank.de/de/zins-fuer-depot.html
Gilt bis Ende Januar-nur wenn zugleich ein Wertpapierdepot mit übertragen wird. Man kriegt auch nur so viel Festgeld zu dem Zinssatz, wie der Depotwert ist, max. 100 000 Euro, mind. 2500 Euro. Also so ganz ohne Wenn u. Aber gehts doch nicht, grds. spricht aber nix gegen, sein Depot bei der Targobank zu führen.
Ja, das kann man so schon nahezu sagen-bist Du vor dem 2.161 zur Welt gekommen, gäbe es noch die spezielle BU-Rente- für später geborene gibts nur noch die Erwerbsminderung-und davon allein kann kaum jemand leben.
es könnte zu Kürzung kommen-ebenso aber auch zur Erhöhung, je nachdem wo man hinzieht. Wer nämlich Rente und Witwenrente kriegt,dem wird diese als Hinzuverdienst angerechnet und da gibts je nach dem -ob Ost o. West- verschiedene Freibeträge
Ja, jetzt kommt Bewegung ins Spiel-allerdingst muß man bedenken, daß eine Umsetzung dahingehend Arbeitsplätze gefährden könnte, und das nutzt keinem etwas- und die deutschen Politiker sich allein deshalb hier quer stellen werden.
Von den verbotenen Absprachen über Zinssätze dürften sehr viele Bankkunden aus Spanien betroffen sein, so hat der Madrider Wirtschaftsminister Luis de Guindos verlauten lassen. Die Höhe der Zinsen vieler Hypothekenkredite richten sich in Spanien nach dem Euribor.Die Kredite wurden also für viele EU Bürger verteuert. Ob hier Schadenersatzforderungen fällig werden, bleibt abzuwarten. Ich glaub nicht dran...
Dein Bausparer hat vermutlich eine Bausparsumme von 8000 Euro u. ist somit zum finanzieren eines Immobilienwunschs oder zum renovieren eh nicht ausreichend. Vermutlich ist dafür der Guthabenzins recht gut. Deshalb: einfach weiter besparen, wenn Du mal die 8000 Euro voll angespart hast, ist Ende der Fahnenstange. Bis dahin kein Handlungsbedarf Deinerseits.
das ist mir auch neu- aber da die Miete ja teurer wird u. für gewöhnlich 3 MM Kaution angedacht sind, könnte dies der Richtwert sein.
Puh, woher sollen wir das wissen- es beraten ja nicht alle Berater der BB Bank gleich. Vermutlich wird erstmal eine Gesamtaufnahme gemacht, was ist vorhanden aktuell an Geld, gibts Lücken bei der Altersvorsorge, wieviel Freistellungsauftrag ist noch zu verbrauchen, wie groß ist die Risikobereitschaft,welche Laufzeit hat der Kunde im Sinn. Also Dir jetzt zu sagen wovor sich dein Freund hüten soll, den wir hier alle samt nicht kennen, ist echt schwer. Er soll sich doch erstmal beraten lassen und dann wende Dich wieder an uns mit Beispielen was genau er abschließen soll. Dann können wir das weiter erörtern.
Wenn Du Arbeitssuchend bist, also gemeldet arbeitssuchend, dann bist du ganz sicher gesetzl Unfallversichert und mußt nichts befürchten schau auch das hier an: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/hartz-4-empfaengern-sind-bei-probearbeit-aus-eigeninitiative-unfallversichert-459296