Berechtigt ein lebenslanges Wohnrecht dazu, die Wohnung weiterzuvermieten anstatt selber zu bewohnen
mich würde interessieren, wenn ich mir ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lasse vor Schenkung meiner Wohnung ans Kind, könnte ich dann auch noch darüber entscheiden, ob ich es selber nutze oder sogar weitervermiete-oder darf ich das dann nicht, da ich ja nicht mehr Eigentümer wäre?
WOHNRECHT,
Untervermietung