ich werde für einen Kunden auf Dienstreise gehen - ins Ausland.

Ich habe über die grosse dt. Kranichgesellschaft den Flug gebucht und sehe auf der Abrechnung keine USt. ausgewiesen. Vielmehr heisst es dort:

DE: GRENZUEBERSCHREITENDE BEFOERDERUNG VON PERSONEN IM LUFTVERKEHR PAR. 26 (3) USTG

Ich bin nicht gut in Sachen USt., daher die Frage hier: ist das damit eine Leistung, die USt-befreit ist?

(den Gesetzestext habe ich gelesen, aber ich bin sehr schlecht bei Gesetzen)