Antwort
Wenn der Darlehensvertrag zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurde, was hier der Fall ist, kannst du ihn sehr wahrscheinlich mit dem WIDERRUFSJOKER wegen einer falschen Widerrufsbelehrung kündigen:
http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de
Dann fällt auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an und du kannst zu den jetzt günstigeren Zinsen umschulden.