Du solltest hier einmal prüfen, ob du den Widerrusjoker einsetzen kannst, dann kannst du nämlich billig umschulden:
http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de/faq-widerrufsrecht-darlehen/
Du solltest hier einmal prüfen, ob du den Widerrusjoker einsetzen kannst, dann kannst du nämlich billig umschulden:
http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de/faq-widerrufsrecht-darlehen/
Wahrscheinlich kannst du mit dem Widerrufsjoker den Vertrag widerrufen. Dann musst du auch keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, und du und die Bank werden so gestellt, als ob keiner von euch beiden etwas daran verdient habt:
http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de/faq-widerrufsrecht-darlehen/
Wahrscheinlich ist die Widerrufsbelehrung falsch, und du hast ein "ewiges Widerrufsrecht. So kannst du dich ganz einfach aus dem Vertrag lösen:
http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de/faq-widerrufsrecht-darlehen/
Auch ein Forward-Darlehen kann man ohne Nichtabnahmeentschädigung in den meisten Fällen widerrufen mit dem Widerrusjoker, das steht hier
http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de/faq-widerrufsrecht-darlehen/
Dann versuche es doch einmal mit dem sogenannten Widerrufsjoker, der wahrscheinlich auch bei deinem Kreditvertrag einsetzbar ist..
http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de/faq-widerrufsrecht-darlehen/
Unter Umständen kannst du den Kreditvertrag widerrufen und dann zu den jetzt ganz niedrigen Zinsen umschulden. Das geht mit dem sogenannten Widerrufsjoker:
http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de/faq-widerrufsrecht-darlehen/
Vielleicht hast du ja Glück, und dein Darlehensvertrag lässt sich mit dem sogenannten Widerrufsjoker widerrufen. Dann musst du überhaupt keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen:
http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de/faq-widerrufsrecht-darlehen/
Du kannst auch versuchen, den Vertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen..Das geht aber nur noch bis zum 21.06.2016:
http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de/faq-widerrufsrecht-darlehen/
Wenn der Darlehensvertrag zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurde, was hier der Fall ist, kannst du ihn sehr wahrscheinlich mit dem WIDERRUFSJOKER wegen einer falschen Widerrufsbelehrung kündigen:
http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de
Dann fällt auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an und du kannst zu den jetzt günstigeren Zinsen umschulden.
Ja. Du kannst auch jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen, und dann den Kreditvertrag durch den Widerrufsjoker widerrufen lassen. Rechtsschutzversicherungen ohne SB gibt es ab 280 EUR im Jahr. Dann zahlt alles die Rechtsschutzversicherung.
http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de/faq-widerrufsrecht-darlehen/
Ungefähr 80% aller Kreditverträge lassen sich widerrufen.
Wenn der Darlehensvertrag zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurde, kannst du ihn sehr wahrscheinlich mit dem WIDERRUFSJOKER wegen einer falschen Widerrufsbelehrung kündigen:
http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de/ >
Dann fällt auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an und du kannst zu den jetzt günstigeren Zinsen umschulden.
Wenn der Darlehensvertrag zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurde, kannst du ihn sehr wahrscheinlich mit dem WIDERRUFSJOKER wegen einer falschen Widerrufsbelehrung kündigen: http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de/
Es gibt eine andere und bessere Möglichkeit, die wenige Beweisprobleme verursacht: Den Vertrag einfach wegen einer falschen Widerrufsbelehrung anfechten. 80% der Kreditverträge haben eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
Dann kannst Du jetzt richtig günstig umschulden. Lass Dich doch einfach von einem Anwalt beraten: http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de/
Ich gebe dir dazu einen anderen Tip: Der Verkäufer sollte seinen Kreditvertrag einfach widerrufen lassen. Denn 80% der Kreditverträge haben einen falsche Widerrufsbelehrung und können deshalb OHNE Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen werden.
Das nennt man den WIDERRUFSJOKER: http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de/
Nach diesem Tipp wird dir der Verkäufer sicher den Nachlass geben ;)