Greift bei Reparaturen zum Einzug, die im Übergabeprotokoll stehen, die Kleinreparaturklausel?
Schäden, die im Übernahmeprotokoll stehen, hat der aktuelle Mieter ja auf keinen Fall verursacht. Wie ist es, wenn der Vermieter kurz nach dem Einzug des neuen Mieters die Reparatur dieser Schäden ankündigt. Muss dann der neue Mieter wegen der Kleinreparaturklausel mit einer Rechnung rechnen? Gibt es da Ausnahmen?
Reparatur