Dieser Artikel wird dich interessieren, hab ihn übrigens über google gefunden http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/anlegerschutz-bankberater-muessen-sich-bei-bafin-registrieren_aid_593342.html
Zahlreiche, zb Onvista. DAB Bank, VW Bank, google doch mal danach
http://www.familienbuendnis-guetersloh.de/docs/familienpflegezeit.pdf?PHPSESSID=021eebd8751afa408f4468c1ca5c9587
hier findest Du Rat auf Deine Frage
bei der Bank beschweren-u. klarlegen, daß dann ja nix mehr überbleibt-und auf Kulanzregelung pochen. Der Kunde ist König!
Bist Du in einem Verein? Vielleicht als Kassier anfangen. Oder beim Amtsgericht nachfragen, ob Du ehrenamtl. Betreuer werden kannst für die Regelung von Bankgeschäften für Bedürftige.
Gib ruhig die Originale ab- diese werden 10 J. bei der Bank verspeichert. Wenn Du sie nicht zurückbekommen solltest, kannst Du diese bei Bedarf bei der Bank nachbestellen. Oder einfach gleich kopieren u. die Kopien zu deinen Unterlagen nehmen
Ist es ein Girokonto? Hier erfolgt 3-mtl. ein Abschluß. Vielleicht bekommt sie darauf Zinsen? Um welche Kontoform geht es denn u. wie hoch sind die Steuerabzüge. Es muß ja in Zusammenhang mit Zinserträgen stehen. Wenn Du die Antwort der Bank nicht nachvollziehen kannst, frag erneut nach, beim Berater. Oder in der Abteilung für Zinsabschlag. Jede Bank hat hier einen Fachmann- lass Dich nicht abwimmeln, frag Dich durch, bis Du eine vernünftige Antwort erhalten hast.
es muß mehr als die Hälfte sein v. Schein
ja das stimmt, siehe hierzu http://www.schufa-unternehmensauskunft.de/die_schufa_unternehmensauskunft
vom KV zurücktreten -wieso das denn?Hattest Du aktuell einen Schaden, der nun nicht versichert ist- irgendwie ist Deine Frage nicht schlüssig-wo liegt das Problem, nun eine Versicherung neu abzuschließen???
schau mal hier: http://www.gutefrage.net/frage/hauptbeschaeftigung-und-2-minijobs
ich glaube man muß mind. 65 Jahre sein- aber evtl. ist das auch vom Anbieter abhängig. Ich weiß es nicht genauer.
auf dem Kontoauszug, ansonsten gibts über google auch einen iban Rechner, google mal
Suchfunktion nutzen- sieh mal hier: http://www.finanzfrage.net/tipp/haftung-bei-gefaelligkeitsdiensten-entfaellt
http://www.finanzfrage.net/frage/kann-ich-kosten-fuer-reisepass-als-werbungskosten-voll-absetzen
wie wäre es noch mit Gemälden, evtl. auch Autos?
sieh mal hier: http://www.sparda.de/
Sicher beantworten wird dir das nur der Versicherungsmakler können- grds. denke ich aber, es spricht nichts dagegen, daß die Versicherung zahlt. Schaden ist Schaden- wenn Du eine eigene Versicherung hast, u. getrennte Wohnsitze, dürfte das i.O. sein
ich denke ja. Machst Du etwas in der selben Branche, könnte es Probleme geben.
sieh mal: http://www.finanzfrage.net/frage/grabpflege-sind-diese-ausgaben-auch-haushaltsnahe-dienstleistungen