Zzgl 1/2 des mehrbetrages, was bedeutet das?

1 Antwort

Heißt 820€ + 1/2 von den übersteigenden Betrag sind pfändungsfrei. Sprich es kann von monatlichen Einkommen E gerade die verbleibenden (E-820€)/2 gepfändet werden.

z.B. Einkommen 1020€ heißt das es sind 820€ + 200€/2 nicht pfändbar.

Diese Art der Pfändung wird in der Regel gemacht, wenn ein Unterhaltsberechtiger einen Unterhaltsschuldner pfändet, der noch weitere gleichrangige Unterhaltspflichten hat.

Eisblume3 
Beitragsersteller
 10.11.2012, 11:30

Danke für die Antwort...

Das heißt bei einem Grhalt von 1020EUR wäre in dem Falle nix zu Pfänden?

paps1959  11.11.2012, 10:06
@Eisblume3

Die Pfändungsgrenze wären im Beispiel 920,-.

820 + 200/2 (=> 100) = 920