Zweite Grundschuld eintragen?

2 Antworten

Nein, wenn sie im Grundbuch ist erfährt sie das sicher.

christina36 
Beitragsersteller
 27.08.2018, 12:26

Allso würde sie dan ne info bekommen wenn wir das machen würden? Weil ich schon von anderen gehört habe, nein würde sie nicht. Holl mir gerne mehrere Infos

kabbes69  27.08.2018, 18:46
@christina36

wenn SchwieMu mit einer Grundschuld auf dem 1.Rang steht, und du nun eine 2. Grundschuld von einer Bank willst: Dann wird die Bank von der SchwieMu einen Rangverzicht fordern, oder lehnt die Finanzierung evtl komplett ab= da Gesamtschuld über HausWert.

Lass dir vom Notar (der die Eintragung der Grundschuld beurkundet hat) mal den Sinn und den Hintergrund der Grundschuld für die Schwiegermutter erklären.

Hat die Schwiegermutter noch zusätzlich ein Wohnrecht, muss sie sowieso zustimmen.

Hallo können wir troz das die Schwiegermutter mit einer grundschuld im Haus steht eine zweite aufnehmen?

Grundsätzlich ja, hängt von Höhe der bestehenden Grundschuld respektive den weiteren Belastungen und der Wertermittlung des Objekts ab.

Ohne das die Schwiegermutter was davon erfährt?

Nein.

Das Geld von ihr haben wir nie gesehen.

Wat? Und wofür ist dann die Grundschuld?

Allso zahlen wir auch nicht an sie.

Aha.

Heute ist wohl wieder Rätsel-Monday.

christina36 
Beitragsersteller
 27.08.2018, 12:47

Nein ist nicht. Sie wollte die grundschuld Alls Sicherheit haben. Hat aber nie den Betrag der drin steht an uns ausgezahlt. Finds toll das man hier fragen stellt und dan solche Antworten bekommt.

PatrickLassan  27.08.2018, 12:50
@christina36

Damit muss man rechnen, wenn man schwer verständliche Fragen ohne ausreichende Informationen stellt.

FordPrefect  27.08.2018, 13:23
@christina36
Sie wollte die grundschuld Alls Sicherheit haben. Hat aber nie den Betrag der drin steht an uns ausgezahlt.

Wenn nie Geld geflossen ist, wofür soll dann die Grundschuld als Sicherheit dienen? Hat sie für euch gebürgt? Nur wenn es sich um eine Sicherungshypothek handelte, wäre sie nicht abzuzinsen bzw. zu tilgen. Dann muss man das aber auch explizit notariell so vereinbaren, sonst fällt euch das irgendwann auf die Füße.