Zwei Blitzer kurz hinterein ander auf der Autobahn. Kann das sein?
Vor zwei Tagen bin ich mit einem Freund (mit zwei Autos) nach Frankfurt gefahren. Auf dem Weg wurde ich geblitzt. Ca 115-120 bei erlaubten 100. Den Blitz habe ich sofort gesehen. Dann sind war an der Raststätte angehalten und der Freund meinte das ich ganz kurz davor schon mal geblitzt wurde. Das wäre mir aber aufgefallen und ich kann mir nicht vorstellen das innerhalb von 500 Meter zwei Blitzer aufgestellt werden.
Meine Fragen - Kann es wirklich sein das sich zwei blitzer innerhalb von 500 Metern befinden und kann die Strafe höher werden wenn ich wirklich zwei mal kurz hinter ein ander geblitzt wurde?
12 Antworten
Daß zweimal hintereinander geblitzt wird, ist durchaus möglich. Entgegen anderen Antworten, daß dann grundsätzlich zweimal zu bezahlen ist, gibt es noch die Tateinheit.
Es kann sein, daß Du die beiden Vergehen in Tateinheit begangen hast, dann mußt Du nur einmal bezahlen.
Entweder kommt dann sowieso nur ein Bußgeldbescheid, oder Du bekommst zwei Bescheide und gehst damit zum Anwalt. Der kann beurteilen ob es sich um Tateinheit oder Tatmehrheit handelt.
Karlsruhe, B10, Rheinbrücke. Ich wurde zweimal geblitzt mit LKW und bezahlte einmal Strafe wegen Tateinheit.
@ Crack: Manchmal liegst Du auch daneben:
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/geschwindigkeitsueberschreitungen-tateinheit-tatmehrheit.htm
http://www.autorechtler.de/tateinheit-bei-wiederholter-geschwindigkeitsueberschreitung-_1201.html
Hier noch ein Geschwindigkeitsurteil mit Tateinheit......
@ Rainer: DH!
Es kann sein, dass die Blitzer im Radio bekannt gemacht wurden.
Wer rechnet schon mit zwei.
Natürlich kann das sein.
Es kann sein dass die erste Anlage eine festeingebaute war. Und die zweite eine mobile Blitze.
Viele Leute wissen nämlich genau wo die festen Blitzen stehen, gehen vo Gas runter und geben hinterher gleich wieder Gas.
Die werden dann eben ab und an mit der mobilen erwischt.
Hab ich so schon öfters gesehen. Nicht nur auf der Autobahn übrigens.
Das würde jedoch einen riesigen Aufwand bei der Auswertung der Fotos bedeuten was, weil sie nicht von der gleichen Dienststelle gemacht wurden, fast unmöglich ist.
Eventuell kann das sein, dass die stationäre Anlage außer Betrieb ist, die Jungs vom Radarwagen das wissen und daher ihre Anlage aufstellen.
Hallo,
entgegen erschreckend vieler falscher Antworten, hier die Auflösung des Rätsels:
Ich kann mir nur vorstellen, dass es sich um eine optische Täuschung Deines Freundes handelt.
Selbst die Polizei (und auf der Autobahn blitzen die Kommunen nicht) wird darauf achten ihre Radarmaschinen nicht nutzlos hintereinander zu postieren. Einzige Möglichkeit ist, dass die beiden Radarbesatzungen nichts von einander wußten, weil hier vielleicht gerade die Bereich aneinander grenzen und die Jungs daher von zwei verschiedenen Dienststellen sind, oder sich schlicht nicht abgesprochen haben.
Bestraft werden kannst Du natürlich nur ein mal!!! Denn unsere Rechtsprechung geht davon aus, dass man nur einen Vorsatz fasst, um auf der Autobahn zu "rasen". Das hat nichts mit Tateinheit/ -mehrheit zu tun. Erst nach dem Wechsel der BAB ist ein neuer Vorsatz zu begründen.
Ein klassisches Beispiel für die Tateinheit ist, wenn der Fahrzeugführer, der im Überholverbot überholt dabei dann auch noch zu schnell fährt. Hier kann nur ein Verstoß (i.d.R. der mit der höheren Buße belegte) geahndet werden.
Gruß, der Quicky
Deine Antwort stimmt aber auch nicht ganz. Tateinheit gibt es in diesem Fall, wenn es z.B. zweimal in einer Beschränkung blitzt, dann wird es als Tateinheit gewertet. Siehe angehängtes Urteil. Nur beim Wechsel der Autobahn kann neuer Vorsatz begründet werden. Daß ich nicht lache, dann fahr ich die A7 vom Süden in den Norden. 700 Km durch ganz Deutschland und rase ohne Ende und werde nur einmal zur Rechenschaft gezogen wenn unzählige male blitzt??? Wie viele Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt es denn auf der A7 durch ganz Deutschland? Da kommt einiges....
ja, diese ddr-siten hat unsere verkehrspolizei schnell übernommen, es gab nicht nur einen transfer von westen nach osten, sondern auch umgekehrt...
Was ein Quatsch!!!
du hast es nicht erlebt/gesehen, ich aber schon...
Das stimmt nicht. Hier würden beide Geschwindigkeitsverstöße getrennt geahndet da es sich um 2 einzelne Verstöße handelt. Tateinheit oder Tatmehrheit gibt es nur wenn 2 Verstöße zeitgleich gemacht werden.