Erst Studium ohne bafög abgebrochen, nun bafög beantragen?
Hallo,
Habe vor 2 jahren 2 semester un der Uni mainz studiert. Studium wurde mehr oder weniger von eltern finanziert. Habe mich exmatrikuliert, Anschließend mit eltern versteitten, Zuhause ausgezogen und bekomme nun sgb2 Leistungen weil ausbildungssuchend.
Meine frage ist nun wie es für mich mit bafög aussieht weil ich gelesen habe das in rlp das erststudium kostenlos sei. Wollte nun an einer fh ebenfalls in rlp studieren und das über ein elternunabhämgiges bafög finanzieren lassen. Wie stehen die chancen wegen meinem ersten studium? Gebe icj das im bafög antrag an oder besser nicht?
Mfg
2 Antworten
Da du noch kein Studium abgeschlossen hast, wäre ein neuer Versuch immernoch dein Erststudium.
Da du im 1. Versuch nur 2 Semester studiert hast, kannst du für ein erneutes Studium Bafög beantragen. Das hat nichts damit zu tun, ob du damals Bafög bekommen hast oder nicht, Bafög beantragt hast oder nicht. Die Situation wäre identisch, wenn du bereits Bafög bekommen hättest.
Das Bafög wird aber dann trotzdem elternabhängig sein. Für elternunabhängig hast du nicht die Voraussetzungen (oder bist du schon über 30?)
Du musst beim Antrag alles so angeben wie es war. Das hat aber keine Nachteile für dich. Aber bleibt bei der Wahrheit. Auch bei der Einschreibung an der Uni darfst du die ersten 2 Semester im anderen Studiengang nicht verheimlichen.
Also Dein Studium würde nur als Erststudium in Sinne des Bafögs gelten, wenn Du damals schon Bafög-Geld bekommen hättest. Hast Du aber nicht. Deshalb müsste aus Sicht der Bafög-Stelle Dein künftiges Studium Dein Erststudium sein. Lass Dich doch direkt bei der Stelle beraten, wo Du den Antrag stellst.
Soweit ich informiert bin, drohen Dir an dieser Stelle keine Schwierigkeiten. Du solltest aber immer wieder betonen, dass Du damals kein Geld bekommen ahst. Selbst mit Bafög darf man mindestens 1 Mal das Studienfach wechseln, 'Neigungswandel' nennt sich das. Ein echtes Zweitstudium ist es erst, wenn das Erststudium abgeschlossen wurde.
Also Dein Studium würde nur als Erststudium in Sinne des Bafögs gelten, wenn Du damals schon Bafög-Geld bekommen hättest. Hast Du aber nicht.
Das ist falsch. Das hat nichts damit zu tun, ob man Bafög bekommen hat oder nicht.