Wiedereholung der Zuverlässigkeitsüberprüfung des Luftfahrt-Bundesamts?
Könnte ich die Zuverlässigkeitsüberprüfung des Luftfahrt-Bundesamts wiederholen, wenn ich beim ersten Mal nicht als zuverlässig betrachtet werde und diese nach löschung meines Eintags, im Bundeszenralregister erneut versuchen? oder wird diese Überprüfung erst durcheführt, wenn man bei einer airline genommen worden wäre? oder wann wird diese Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt? Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten
2 Antworten
In der Regel benötigst du die "Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz" spätestens dann, wenn du einen Sicherheitszonenausweis bekommen sollst. Wenn du also am Flughafen innerhalb der Sicherheitszonen arbeiten sollst, benötigst du den entsprechenden Ausweis um Zugang zu diesen Bereichen zu erhalten. Dafür musst du im Regelfall eine Schulung besuchen und die Zuverlässigkeitsüberprüfung bestehen. Bestehst du nicht, dann kannst du sie im Bedarfsfall wiederholen. Hast du sie einmal bestanden, ist sie 5 Jahre lang gültig.
Wird die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht bestanden, dann musst du dagegen einen Widerspruch einlegen. Dann kommt es in der Regel zu einer Anhörung, in der du zu den Gründen für das Nichtbestehen Stellung nehmen und so eventuelle Zweifel ausräumen kannst. Auf gut deutsch: Du musst beweisen, dass du "zuverlässig" bist. Jedoch ist das in manchen Fällen gar nicht so einfach. Genau wie eine "Löschung des Eintrags im Bundeszentralregister".
Hallo,
diese Zuverlässigkeitsüberprüfung wird immer VOR der Erteilung einer Erlaubnis gemacht und kann von Dir nicht zu einem Wunschdatum beantragt werden. Es gilt immer der aktuelle Stand beim Datum der Überprüfung.
Da es Dir ja um eine Pilotenausbildung geht, gehört das Ergebnis der ZUP zu den erforderlichen Unterlagen, die Du als Pilotenanwärter dem LBA vorlegen musst.
Frag doch mal beim LBA nach; Referat L4 - Lizenzierung, Mo bis Fr nur von 8 - 12 Uhr, Tel. 0531-2355-0 (das ist der Pförtner und dann verbinden lassen).
Die ZUP (oder ZÜP, wie das LBA sagt) wird immer von der für den Arbeitgeber zuständigen Landesbehörde durchgeführt. Für die Lufthansa ist das z. B. das Regierungspräsidium in Düsseldorf, da der Firmensitz in NRW (Köln) ist, für die Condor Berlin z. B. das Polizeipräsidium in Potsdam. Bei Einzelpersonen gilt wohl der Wohnort als maßgebend.
Du hast keinen Einfluss auf die Abfrage und warst immer ein gesetzestreuer Bürger oder eben nicht und dann hast Du ein (selbstverschuldetes) Problem.
Aber, wie mein Vorredner "drhouse" schon gesagt hat, darfst Du zu einer Anschuldigung Stellung nehmen; wir leben ja in einem Rechtsstaat. Es könnte durchaus sein, dass zu Deinen Gunsten entschieden wird.
Einer Arbeitskollegin am Frankfurter Flughafen wurde in 2009 der Zugang zum Airportgelände gesperrt, obwohl sie Gewaltopfer einer durchgeknallten Psychopathin wurde. Es reichte aus, dass sie als Beschäftigte im Luftfahrtbereich in eine Gewaltaktion verwickelt war, unabhängig davon, ob als Opfer oder Täterin. Nach der Anhörung und Auswertung der Polizeiprotokolle (die Schlägerin war in Frankfurt schon polizeibekannt) wurde die ZUP aber wieder auf "grün" gesetzt.