Zumutbare Abwasserkanal Länge?
Folgendes Problem: Ich möchte gern neu bauen und habe bei den Stadtwerken nach den Anschlüssen für Wasser, Gas, Strom und Abwasser gefragt. Mir wurde mitgeteilt das ich Wasser, Gas, Strom alles von der Strassenseite beziehen kann. Nur das Abwasser soll ich mir vom Nachbarsgrundstück holen, da es für die Stadtwerke unverhältnismäßig wäre die Strasse wegen des Anschlusses zu öffnen. Alle anderen Güter liegen im Bürgersteig vor meinen Grundstück, die Entfernung beträgt hier in etwa 10 m vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze. Für den Abwasserkanal soll ich aber nun ca 45 m bis zum Nachbarn aufbaggern, was für mich zu erhöhten Kosten führt und ich als unverhältnismäßig ansehe. jetzt die Frage: Können mich die Stadtwerke dazu zwingen den langen weg zu nehmen?
4 Antworten
Lässt dich denn der Nachbar überhaupt seinen Garten aufgraben. Dazu brauchst du mit ihm eine privatrechtliche Vereinbarung für ein Leitungsrecht. Sag den Stadtwerken, das der nicht aufgraben lässt, dann braucht es den B-Plan. Bei 45m Leitung brauchst du auch 45 cm Gefälle, ist das technisch überhaupt möglich?
LG aus Bayern
Zuerst solltest du mal in die Abwassersatzung/Entwässerungssatzung deiner Kommune reinschauen. Die ist in der Regel frei im Internet verfügbar.
Dort müssten solche Dinge drinstehen: Wer errichtet den Kanal und wer entscheidet, wo anngeschlossen wird.
In meiner Stadt ist es beispielsweise so, dass die Stadtwerke zwar für Wasser, Gas und Strom zuständig sind, nicht jedoch für Abwasser. Gas/Wasser/Strom-Anschlüsse müssen direkt bei den Stadtwerken beantragt werden und werden dann von diesen gebaut. Abwasser muss jedoch vollständig bauherrenseitig gebaut werden (d.h. man muss separat eine Tiefbaufirma beauftragen. Idealerweise kann das auch die Hausbaufirma oder ggf. auch die von den Stadtwerken beauftragte Firma.) Letztenendes entscheidet aber die Stadt, wo der Kanalanschluss sein soll.
Dass man jedoch über ein Nachbargrundstück fahren soll, dazu noch bei einer weiteren Strecke, halte ich für sehr fragwürdig. Straße aufreißen ist im Prinzip ein ganz normaler Vorgang, also verstehe ich das Problem nicht.
Hast du eventuell Kanalpläne von deinem Bereich? Dann kann ich dir evt. genaueres sagen.
Grundsätzlich ist hier zunächst zu klären, welche Rechte die Stadtwerke in Bezug auf die Anchluss- und Durchleitungspflicht beim nachbarn grundbuchlich haben eintragen lassen. Denn wenn - und das vermute ich in Anbetracht der Entscheidung - der Versorger sich ein solches Recht bereits hat eintragen lassen, dann steht es in der Tat dem Versorger frei, zu entscheiden, wo der Anschluss erstellt werden muss. Insofern besteht hier bei mehreren Alternativen tatsächlich ggfs. kein Wahlrecht des Bauherren, sondern er ist an die Entscheidung des Versorgers respektive der Kommune gebunden.
da es für die Stadtwerke unverhältnismäßig wäre die Strasse wegen des Anschlusses zu öffnen.
Das ist durchaus denkbar. Denn die Kosten für das Anschließen dürften auf öffentlichem Grund (auf Kosten der Allgemeinheít) weitaus höher sein als das Ausbaggern von 45m auf eigenem Grund (auf Rechnung des Bauherren). Sofern es also technisch machbar ist (wie bereits von @enginmachine angemerkt) und das entsprechende Gefälle sowie ggfs. die Option für einen Revisionsschacht bestehen, dann wird dir alternativ nur der Klageweg bleiben, mit höchst unsicherem Ausgang (aber höchst sicheren exorbitanten Kosten).
Das geht so auch garnicht. Du kannst nicht deine Abwässer über ein anderes Grundstück führen. Ich kann mir kaum vorstellen dass die Stadtwerke dir diese Auskunft gegeben haben. Dann müßte auf dem Nachbargrundstück ja eine Baulast eingetragen werden.