Stand beim Fasching: Getränkeverkauf. Muss ich Steuern abführen?
Mein Stiefvater ist in einem Faschingsverein bei uns im Dorf, dort gibt es leider zum Dorfumzug nicht viele Möglichkeiten, Getränke zu kaufen. Jetzt bin ich auf die Idee gekommen, unabhängig vom Verein einen Getränkestand dort aufzustellen und den Gewinn für mich zu behalten. Der Chef vom Verein meinte, ich muss 75€ Standgebühr an die Stadt und den Verein bezahlen und brauche auch eine Ausschankgenehmigung. Die Frage ist nun, ob ich für diesen einen Tag ein Gewerbe anmelden muss, oder wie sieht das aus? Muss ich steuerlich irgendwas beachten? Vielen Dank für eure Antworten !
4 Antworten
Für solche besonderen Anlässe gibt es eine vereinfachte Konzession. Die nennt man Gestattung gemäß § 12 GaststättenG. Die ist auch erschwinglich und die gibt es auch beim Gewerbeamt. Das Gewerbeamt gibt dann dem Finanzamt bescheid.
Ob du tatsächlich Steuern zahlen musst, richtet sich nach deinen sonstigen Einkünften. Wenn du z.B. noch Schüler oder Student bist, dann wirst du wahrscheinlich nach Abzug aller Kosten unter dem Freibetrag von 8.652,- €
bleiben wirst, fällt keine EKSt an. Und nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) musst auch keine MwSt von deinen Kunden erheben und ans FA abführen....
Der Vereinschef hat Recht. Wenn du z.B. auf den Flohmarkt gehen würdest, musst du auch eine Standmiete an den Organisator vom Flohmarkt bezahlen.
Dein Stiefvater müsste das auch wissen, wie das funktionert.
Ist nicht schlimm für mich, denn du weist es ja auch nicht.
Aber ich weis wenigstens, dass man Standmiete bezahlen muss
Ausschankgenehmigung, Gewerbeanmeldung, Gesundheitsamtprüfung......je nach Einnahmen wird das natürlich auch versteuert.
Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig.
Alle Einnahmen müssen versteuert werden, natürlich auch diese.
In unserer Stadt schon, da evtl. lieber mal vor Ort fragen.
In unserer Stadt schon
Was ist in deiner Stadt anders, als im Rest der Republik ? Habt ihr eine andere GewO oder ein anderes EStG ?
Glaub ich nicht das es in deiner Stadt so ist verstehe nicht wie man antworten auf Themen geben kann von denen man die Rechtslage gar nicht kennt oder annimmt es sei so.
Wie wird denn dann die steuer angeführt ?
Steuer muss immer bezahlt werden, egal was Du einnimmst.
Ein Gewerbe muss meines Wissens allerdings erst dann angemeldet werden, wenn Du sowas dauerhaft machst und/oder deinen Haupterwerb damit bestreitest.
Das Ordnungsamt muss zustimmen.
OK, die Meldepflicht beim Finanzamt bleibt trotz Freibetrag! Nichts anderes habe ich gemeint!
Steuer muss immer bezahlt werden, egal was Du einnimmst
Schon mal etwas von Freibeträgen gehört ?
dauerhaft machst
Die Dauerhaftigkeit ist schon durch das Anbieten von mehreren Getränken erfüllt. Dann will man viele Geschäfte machen...
deinen Haupterwerb damit bestreitest.
Das ist völlig unerheblich !
Wie wird denn die Steuer abgeführt wenn ich kein Gewerbe anmelden muss ? Ich verkaufe einfach und gebe dann dem Finamt Bescheid das ich Gewinn gemacht habe oder wie läuft das ? Vielen Dank! !
Ja, jeder ist dazu verpflichtet, dem Finanzamt mitzuteilen, was man übers Jahr eingenommen hat (einmal, mit der Steuererklärung).
Minusantwort des Jahrtausends.