Stand beim Fasching: Getränkeverkauf. Muss ich Steuern abführen?

4 Antworten

Für solche besonderen Anlässe gibt es eine vereinfachte Konzession. Die nennt man Gestattung gemäß § 12 GaststättenG. Die ist auch erschwinglich und die gibt es auch beim Gewerbeamt. Das Gewerbeamt gibt dann dem Finanzamt bescheid.

Ob du tatsächlich Steuern zahlen musst, richtet sich nach deinen sonstigen Einkünften. Wenn du z.B. noch Schüler oder Student bist, dann wirst du wahrscheinlich nach Abzug aller Kosten unter dem Freibetrag von 8.652,- € 
bleiben wirst, fällt keine EKSt an. Und nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) musst auch keine MwSt von deinen Kunden erheben und ans FA abführen....

Der Vereinschef hat Recht. Wenn du z.B. auf den Flohmarkt gehen würdest, musst du auch eine Standmiete an den Organisator vom Flohmarkt bezahlen.

Dein Stiefvater müsste das auch wissen, wie das funktionert.

anonymx888 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 17:03

Minusantwort des Jahrtausends. 

Turbomann  28.12.2016, 17:18
@anonymx888

Ist nicht schlimm für mich, denn du weist es ja auch nicht.

Aber ich weis wenigstens, dass man Standmiete bezahlen muss

Ausschankgenehmigung, Gewerbeanmeldung, Gesundheitsamtprüfung......je nach Einnahmen wird das natürlich auch versteuert.

verreisterNutzer  28.12.2016, 16:40

Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig.

Alle Einnahmen müssen versteuert werden, natürlich auch diese.

Nussbecher  28.12.2016, 16:45
@verreisterNutzer

In unserer Stadt schon, da evtl. lieber mal vor Ort fragen.

Geochelone  28.12.2016, 22:00
@Nussbecher

In unserer Stadt schon

Was ist in deiner Stadt anders, als im Rest der Republik ? Habt ihr eine andere GewO oder ein anderes EStG ?

anonymx888 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 17:04

Glaub ich nicht das es in deiner Stadt so ist verstehe nicht wie man antworten auf Themen geben kann von denen man die Rechtslage gar nicht kennt oder annimmt es sei so.

anonymx888 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 16:53

Wie wird denn dann die steuer angeführt ?

Steuer muss immer bezahlt werden, egal was Du einnimmst.

Ein Gewerbe muss meines Wissens allerdings erst dann angemeldet werden, wenn Du sowas dauerhaft machst und/oder deinen Haupterwerb damit bestreitest.

Das Ordnungsamt muss zustimmen.

verreisterNutzer  29.12.2016, 09:39

OK, die Meldepflicht beim Finanzamt bleibt trotz Freibetrag! Nichts anderes habe ich gemeint!

Geochelone  28.12.2016, 21:49

Steuer muss immer bezahlt werden, egal was Du einnimmst

Schon mal etwas von Freibeträgen gehört ?

 dauerhaft machst

Die Dauerhaftigkeit ist schon durch das Anbieten von mehreren Getränken erfüllt. Dann will man viele Geschäfte machen...

deinen Haupterwerb damit bestreitest.

Das ist völlig unerheblich !

anonymx888 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 17:00

Wie wird denn die Steuer abgeführt wenn ich kein Gewerbe anmelden muss ? Ich verkaufe einfach und gebe dann dem Finamt Bescheid das ich Gewinn gemacht habe oder wie läuft das ? Vielen Dank! !

verreisterNutzer  28.12.2016, 17:50
@anonymx888

Ja, jeder ist dazu verpflichtet, dem Finanzamt mitzuteilen, was man übers Jahr eingenommen hat (einmal, mit der Steuererklärung).