Zulassung für Motorrad mit abnehmbaren Seitenwagen/Beiwagen?
Moi, würde man für ein Motorrad mit abnehmbaren Beiwagen eine Zulassung bekommen? Also das man den Beiwagen (an der Seite natürlich) ,,abkoppeln" und auch wieder ,,ankoppeln" kann wenn man ihn nicht braucht. Könnte man den vlt. sogar als Anhänger eintragen lassen? Vielen Dank schonmal😊 Gruß, Rupert
2 Antworten
Hallo Rupert,
ich glaube nicht, dass das so ohne weiteres möglich ist.
Das scheitert schon am Blinker - der rechte ist dann am Beiwagen und muss am Motorrad demontiert oder zumindest deaktiviert oder abgeklebt sein.
Außerdem ändert sich auch die Anzahl der Sitzplätze und diese ist fest in den Papieren eingetragen.
Und alleine der ganze Aufwand das je nach Bedarf oder Lust und Laune umzubauen ist sicherlich recht hoch.
Denn einfach mal so "an- und abkoppeln" ist sicher nicht drin.
Ganz genau wird es dir aber nur ein Sachverständiger sagen können.
Viele Grüße
Michael
Klar😊
Alles klar, Vielen Dank😊 Gruß Rupert
als Anhänger: nein, dafür ist keine Halterung vorhanden, es ist ein Beiwagen und damit hat das Teil nur eine Spur
Ich mein jetzt kein Modell welches von Werk aus einen Beiwagen hat, sondern ich dachte eher an einen Beiwagen den man nachrüsten kann. Und dieser sollte halt die Funktion haben das man ihn auch abnehmen könnte. :D
Aber würde man den eingetragen bekommen wenn man ihn abnehmen könnte? Oder muss der dauerhaft an dem Motorrad befestigt sein?😛 Danke für deine Antwort😊
der Beiwagen ist doch eingetragen, klar kann man das Teil wieder zulassen, schätze es geht um einen Oldtimer - wie lange steht das Teil? es kann sein, dass du eine Vollabnahme brauchst
Ich hatte mich dann selber nochmal erkundigt und hatte im Internet eine Seite gefunden mit einer Firma die solche Beiwagen anbietet (www.sauer-sidecar.de) die man auch abkoppeln kann. Laut denen sei alles TüV geprüft etc.. Sollte ich mich in der Zukunft nochmal genauer damit beschäftigen dann werde ich mich auf jeden Fall Mal direkt bei denen genauer erkunden 😊