Kann ich Wald kaufen und diesen sich selbst überlassen?
Ich bin nicht daran interessiert Wald zu kaufen, um ihn zu bewirtschaften. Ich will den Wald sich selbst überlassen, damit er als Refugium für die Natur dient - echt und unberührt. Geht das in Deutschland?
6 Antworten
Selbstverständlich kannst Du eine Waldparzelle kaufen und den Wald sich selbst überlassen. Lediglich wenn Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendig sind, weil z.B. ein morscher Baum oder Ast auf eine Straße zu stürzen droht, kann man Dir Auflagen machen, um die Gefahrenquelle zu beseitigen. Ggf. könnte das Forstamt von Dir verlangen, abgestorbene oder kranke Bäume zu fällen und zu entsorgen, wenn dort Borkenkäfer in größerem Maße ihr Unwesen treiben. Ansonsten kannst Du das Stück Wald verwildern lassen wie Du es für richtig hältst. Wenn Du nicht möchtest, dass dort gejagt wird, dann kannst Du sogar einen Antrag auf jagdliche Befriedung stellen. Wenn dem Antrag statt gegeben wird, dann hast Du dort ein Stück Serengeti geschaffen. Die Naturschutzbehörden sehen solche Maßnahmen mit Wohlwollen und ggf. kannst Du sogar finanzielle Fördermaßnahmen erhalten.
Mein Opa hatte ein Waldgrundstück und dieses muss beforstet werden um dafür zu sorgen das es nicht auf anderen grund übergeht und die population der Tiere kontroliert zu halten.
Ansich muss man sich darum kümmern den wer weiß was andere leute auf dem Grund machen könntet wenn du z.b. den Grund für mehrere Jahre nicht betretest.
Da müsstest du halt mal beim Landkreis zuständigen Förster nachfragen ob das ginge.
Weshalb Warnhinweise? Soll er Schilder mit der Aufschrift "Vorsicht! Bäume schlagen aus!" aufstellen? Jeder der in einen Wald geht, der weiß dass dort Bäume stehen.
Das meine ich mit Unterschied zwischen Recht und Vernunft. Natürlich sollte jeder wissen, dass Bäume umfallen können. Aber das heißt eben noch lange nicht, dass jemand nicht dafür belangt werden kann, wenn ein umstürzender Baum jemanden verletzt oder gar tötet..
Wenn mitten im Wald abseits von Waldwegen ein Baum umfällt oder ein morscher Ast herab fällt und einen Pilzsucher erschlägt, kann weder der Eigentümer noch der Besitzer der Waldparzelle. Die Verkehrssicherungspflicht greift hier nicht. Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, dass man im Wald über eine Baumwurzel stolpern kann, einen Dorn ins Auge bekommt oder dass man von einem Baum erschlagen wird. Es ist weder einem Besitzer noch einem Eigentümer zuzumuten, den Wald so zu pflegen, damit alle Risiken für Pilzsammler, Jäger etc. ausgeschlossen sind. Lediglich an vielbegangenen oder befahrenen Wegen gilt diese Verkehrssicherungspflicht.
Es gibt in jedem Bundesland ein Landeswaldgesetz. Da steht in aller Regel auch was über "Ordnungsgemäße Forstwirtschaft" z.B.:
(1) Die forstliche Bewirtschaftung des Waldes hat seiner Zweckbestimmung zu dienen und muss nachhaltig, pfleglich und sachgemäß nach anerkannten forstlichen Grundsätzen erfolgen (ordnungsgemäße Forstwirtschaft).
(2) Die nachhaltige Bewirtschaftung soll die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen stetig und auf Dauer gewährleisten. Damit im Zusammenhang stehen das Streben nach Erhaltung der Waldfläche, Erhaltung und Wiederherstellung der Fruchtbarkeit der Waldböden, nach bestmöglicher Vorratsgliederung sowie der Erhalt und die Wiederherstellung der ökologischen Vielfalt des Waldes, die Sicherung der Genressourcen und der Erhalt des Lebensraumes für Tier- und Pflanzenarten.
(3) Zur nachhaltigen, pfleglichen und sachgemäßen Bewirtschaftung des Waldes gehört insbesondere
die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen und zu erhalten,die Erhaltung und Entwicklung von stabilen Waldökosystemen, die in ihrem Artenspektrum, in ihrer räumlichen Struktur sowie in ihrer Eigendynamik den natürlichen Waldgesellschaften nahe kommen,die Schaffung und Erhaltung eines überwiegenden Anteils standortheimischer/standortgerechter Baum- und Straucharten (als standortheimisch gilt eine wild lebende Pflanzenart, wenn sich ihr jeweiliger Wuchsstandort im natürlichen Verbreitungsgebiet der betreffenden Art befindet),notwendige Pflegemaßnahmen zur Erhaltung solcher Wälder durchzuführen,der Gefahr von biotischen und abiotischen Schädigungen der Waldbestände naturverträglich vorzubeugen,Waldschutzmaßnahmen nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes durchzuführen, wobei präventiven Waldbaumaßnahmen der Vorrang einzuräumen ist,die Bewirtschaftung boden- und bestandesschonend unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes sowie der Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten vorzunehmen,eine Walderschließung so zu gestalten, dass den Waldfunktionen ausreichend Rechnung getragen wird,den Vorrang gesunder und artenreicher Waldbestände bei der Wildbewirtschaftung zu gewährleisten,Nebennutzungen zuzulassen, soweit sie die Funktionen des Waldes nicht beeinträchtigen,der Erhalt und die Wiederherstellung naturnaher Waldinnen- und Außenränder,die Wasserrückhaltung des Waldes zu erhalten und zu verbessern,der Erhalt eines hinreichenden Anteils von stehendem und liegendem Totholz,die sorgfältige Abwägung zwischen natürlicher Sukzession, Naturverjüngung, Saat und Anpflanzung.
Es gibt aber in Deutschland durchaus Wälder die bewusst Urwaldcharakter haben. Da kannst du gern was von kaufen.
Wenn er seinen Wald nicht pflegt und forstwirtschaftlich nutzt, dann erfüllt er genau die Vorgaben des Landeswaldgesetzes! Diese Rechtsnorm wurde geschaffen, damit am Wald kein Raubbau getrieben wird. Das bedeutet aber nicht, dass man seinen Wald fortwirtschaftlich nutzen muss. Ich habe selbst mehrere Hektar Wald und nutze nur einen kleinen Teil forstlich. Den Rest habe ich der Natur überlassen und das Forstamt findet das gut.
Bist du in deinem der Natur überlassenen Wald selbst mit der Flinte unterwegs oder schleichen dort andere Jäger umher?
Dort pirscht niemand. Ein Teil meiner Wälder sind jagdlich befriedet. Lediglich einige schmale Streifen sind Teil eines Jagdbogens. Ob sich da aber ein Jäger hineinwagt, glaube ich nicht. Da bräuchte er schon eine Machete und eine Kettensäge :-)
Gefällt mir :-)
Ich glaube das ist nicht möglich. Alle Flächen in Deutschland haben eine ausgewiesene Nutzung. An die muß man sich halten.
Man kann natürlich einen Antrag auf Änderung dieser Nutzung stellen. Ob das gemacht wird und wo, dass ist dann zum Teil Politik.
Besitz bedeutet eben auch Verantwortung.
Nein, das stimmt so nicht. Wenn es ein Privatwald ist, steht dir auch offen, wie du ihn bewirtschaftest. Natürlich muß er dann auch umzäunt werden, damit nicht zufällig ein Passant von einem morschen Baum erschlagen werden kann.
Es gibt solche Ideen auch in anderen Forsten bereits, dort überläßt man einen (kleinen) Teil der Fläche der Natur und greift nicht ein als Mensch.
Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Es gibt immer mal wieder Besitzer, die sich nicht um ihren Besitz kümmern (können). Solange sich keiner beschwert, passiert eben auch nichts. Der Ärger kommt immer erst, wenn es einen Unfall gibt.
So ganz kan nich Riverside85 auch nicht glauben. Man muß sogar für selbst gepflanzte Bäume/Alleen eine Genehmigung haben, wenn man die wieder umhauen will. Also ist das mit Sicherheit auch geregelt von der Forstbehörde-
Wenn man den Wald sich selbst überläßt, wird ja nichts umgehauen. Wieso sollte man dafür also eine Genehmigung brauchen?
Unsinn. Einen Privatwald muss man nicht umzäunen. Wenn dort nicht gerade eine Straße entlang führt, greift die Verkehrssicherungspflicht nicht. Wer einen Wald betritt, der muss damit rechnen, dass ihm ein Ast auf den Kopf fällt oder dass er über eine Baumwurzel stolpert. Im Gegenteil - ein Zaun als Baumaßnahme wird wohl kaum genehmigt werden, wenn es sich nicht gerade um eine Aufforstung handelt.
Prinzipiell schon, aber dann brauchst du selbst einen Haufen Kohle (da du ja mit dem Wald nichts erwirtschaftest) und einen Menge Nerven, weil dir garantiert Steine in den Weg gelegt werden bzw. sich alle möglichen Leute über Pollenflug, wilde Tiere oder sonst was beschweren.
Weshalb benötigt er einen Haufen Kohle? Der Wald frisst kein Geld. Ich habe selbst mehrere Hektar Privatwald, von denen ich nur ein paar kleine Flächen bewirtschafte. Der Rest gehört der Natur.
Angenommen das Grundstück ist mit entsprechenden Warnhinweisen versehen ("Betreten auf eigene Gefahr") und Jäger haben die Erlaubnis den Tierbestand zu kontrollieren, sehe ich da keine Bedenken. Aber Recht ist eben nicht gleich Vernunft ;)