Zoll hält Paket fest
Unzwar habe ich mir Schuhe bestellt gehabt und diese wurden dann vom Zoll aufgehalten und mir wurde ein Brief geschickt das ich diese nur abholen solle. Als ich dies tat wurde mir gesagt ich solle das Paket jetzt öffnen und ich sah auch keinen Grund es nicht zu tun. Als sie jedoch gesehen haben das es Schuhe waren wurde mir das Paket sofort wieder entwendet und nun wollen sie diese Schuhe auf Echtheit prüfen. Weiteres wurde mir auch nicht erklärt nur das wenn es sich rausstellt das diese Schuhe gefälscht sind ich die Vernichtungsgebühren zahlen müsse. Ich wollte nun fragen ob es eine Möglichkeit gibt das ich meine Schuhe noch bekomme und falls sie tatsächlich gefälscht sind ob ich eine Anzeige bekommen könnte. (Nur weil Schuhe aus China sind heisst es doch nicht das sie gefälscht sind, wie hätte ich das auch denken können.) DAnkeee
9 Antworten
Das Du die Schuhe nicht ausgehändigt bekommen hast dürfte weniger an der Tatsache, das es sich um Schuhe gehandelt hat gelegen haben, sondern an der Marke der Schuhe.
Dem Zoll liegt hier ein entsprechender Grenzbeschlagnahmeantrag durch den betroffenen Rechteinhaber (Waren es zufälligerweise Nike's ?) vor. In dem Fall ist der Zoll verpflichtet den Rechteinhaber zu informieren, wenn der Verdacht auf Fälschungen gegeben ist. Mit der Stellung des Grenzbeschlagnahmeantrages übermittelt der Rechteinhaber dem Zoll Echtheitsmerkmale von Originalware, damit die kontrollierenden Beamten in der Lage sind Ware zu prüfen.
Kannst Du alles im Markengesetz nachlesen.
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/150.html
Der Zoll leitet die beschlagnahmten Schuhe an den Rechteinhaber weiter. Der prüft die Schuhe und wird bei Fälschungen auch den Antrag auf Vernichtung durch den Zoll stellen. Damit ist die Sache u.U. für Dich auch noch nicht erledigt. Die Rechtsvertreter des Rechteinhabers können Dir auch noch eine strafbewehrte Abmahnung für den Wiederholungsfall zusenden. Von daher auch die Frage von mir nach der Marke der Schuhe.
Übrigens kann eine Beschlagnahme auch dann erfolgen, wenn die Schuhe echt sind, Du mit dem Import der Ware aber gegen das Verbot des Parallelimports verstossen hast. Daran denken nämlich die wenigsten Schäppchenjäger bei der Shoppingtour im Internet.. Google mal den Begriff "Parallelimport" ;-)
Gegenfrage: Original-Schuhe aus China gibt es nicht; inzwischen weiß das jedes Kind, dass dort rund um die Uhr gefälscht wird oder kennst Du Addidas mit Herstellungsland China?
entwendet
Der Zoll entwendet nicht, er beschlagnahmt und das darf er wenn Rechtsverletzungen vorliegen. In diesem Falle können bei Fälschungen Verletzungen von Marken- und Geschmacksmusterrechten in Frage kommen. Auf Dich selber könnte außer dem Verlust des Kaufpreises und der Zahlung der Vernichtungsgebühr an sich nichts zukommen denn Du bist nicht der Täter gewesen.
Der Zoll hat die Schuhe nicht entwendet sondern beschlagnahmt! Und die dürfen das auch.
Und wenn du entsprechende Markenplagiate gekauft hast werden die wohl gehäckselt.....
Auch aus China gibt es keine echten Pradaschuhe (als Beispiel) für 49 Euro oder Dollar - sollte doch eigentlich klar sein.
Um welche Marke sollte es sich denn handeln, und wie war der Preis?
ich würd mal sagen Fake, bei der Ladenpolitik die Nike so verfolgt wird es wohl kaum echte Nikes im Direktvetrieb aus China geben.
Da der Zoll die Aufgabe hat, Plagiate aufzuspüren, ist das rechtens. Wenn Du ein Plagiat kaufst, kannst Du nicht die Allgemeinheit die Vernichtung bezahlen lassen, da es ein Verursacherprinzip gibt.
Das waren Schuhe von Nike für 60€ + Schiffkosten. Sollten sie original sein werde ich sie also ohne Probleme geschickt bekommen oder?