Zinsgutschrift bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung?
Habe eine Frage zu einem Darlehen, bzw. meinem Auto-Darlehen. Ich habe vor mein Darlehen ca. 2 Jahre früher als geplant abzulösen, sprich es vorzeitig zu tilgen. Bisher war ich In dem Glauben, da ich früher abzahle, dass ich somit einen nicht unerheblichen Teil der Zinsen sparen könnte, die ich normalerweise bis zum Schluss gem. Vertrag hätte zahlen müssen. Kenne das aus alten Ratenkrediten die ich hatte, dort habe ich bei frühzeitiger Rückzahlung ebenfalls eine Zinsgutschrift bekommen. Nun jedenfalls teilt mir die Bank mit, dass ich auch bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung die volle Darlehenssumme, also ohne Zinsgutschrift, bezahlen muss, inkl. der Vorfälligkeitsgebühr von 1% vom Restbetrag. Das kann ich nicht glauben... Hier werden doch alleinig die Interessen der Bank gewahrt!!! Kennt sich hier jemand zufällig aus? Kann man hier rechtlich gegen vorgehen? Ggf. redet man hier von einem vierstelligen Betrag, was die Zinsgutschrift ausmachen würde. Bitte um Hilfestellung.
7 Antworten
Das ist alles rechtens so, das ist sogar eine Regelung des Verbraucherschutzes zugunsten des Kunden; weil die Bank hier maximal nur 1% des Restkredites als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf.
Die bis zur Ablösung gezahlten Zinsen sind die vertraglich vereinbarten Zinsen für den Zeitraum der in Anspruchnahme des Kredites; da gibt es grundsätzlich nichts zurück. Die zukünftig zu zahlenden Zinsen entfallen bei vorzeitiger Ablösung des Kredites. Übrig bleibt hier 1% als Vorfälligkeitsentschädigung, weil der Vertrag nicht eingehalten wurde.
Das kann ich so bestätigen..es gibt einige Banken, die es so handhaben wie du vermutet hast..dann hast du leider die verkehrte Bank gewählt aber..leider weiß man das im Vorfeld nie..weil es einem nicht gesagt wird und man selbst nicht darauf kommt..daß es soetwas gibt bzw. nachfragt!
Es war heute auch schon dazu eine Nachfrage!
Ich verstehe die Frage nicht. Warum sollte die Bank nicht ihr komplettes Darlehen zurückfordern. Für was willst du ein Zinsgutschrift, Du bezahlst doch keinen Zins mehr, wenn du früher zurück zahlst. Gegen die Vorfälligkeitsentschädigung ist auch nichts einzuwenden. Die Bank hat mit dir einen Vertrag. Der ist gültig. Du willst ihn vorzeitig lösen. Dadurch entgeht der Bank einen Gewinn. Dafür will sie die Vorfälligkeitsentschädigung. Wo ist das Problem?
Dieses Verfahren ist nich unüblich. Du hast Dich mit dem Kreditvertrag offensichtlich verpflichtet, der Bank einen Gewinn zu erbringen. Wenn im Vertrag keine Regelung über Sondertilgungen ist, hat die Bank erst einmal recht. Ob die Einprozentregelung legal ist, kann ich nicht zu 100% sagen. Auf jeden Fall kann die Bank sich den Zinsausfall entschädigen lassen. Da die Zinden immer niedriger werden, wird die Entschädigung entsprechend höher. Wenn es um einen größeren Betrag handelt, loht sich eine Beratung durch Experten bei der Verbraucherberatung.
Nun jedenfalls teilt mir die Bank mit, dass ich auch bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung die volle Darlehenssumme, also ohne Zinsgutschrift, bezahlen muss, inkl. der Vorfälligkeitsgebühr von 1% vom Restbetrag. Das kann ich nicht glauben... Hier werden doch alleinig die Interessen der Bank gewahrt!
Ja dem ist so, das ist gängige Praxis. Banken hatten nie den Ruf sozial eingestellte Unternehmen zu sein.
was hat das mit sozial zutun ? Frag mal bei deinem Mobilfunkanbieter ob du aus dem Vertrag raus kannst wenn du die restlichen Grundgebühren zahlst... die Antwort sollte klar sein.