Zigaretten Verkauf an Minderjährige

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Also in 1. Linie ist der Verkäufer dran, der ihm die Zigaretten verkauft hat.. und dann er selbst auch, weil er mit diesen gehandelt hat. Bin mir dabei aber nicht ganz sicher, ob er sich da wirklich strafbar macht, da er zwar die Zigaretten weiterverkauft, aber dieses verschulden eigentlich auf den 1. Verkäufer zurück zu führen ist. Jedoch würde ich sagen, er muss mit Bußgeld rechnen, wenn es rauskommt und bei dem Verkäufer bin ich mir nicht sicher.

Da es sich hier aber auch um einen Trafik handelt, macht er sich eigentlich auch strafbar durch den Weiterverkauf der Ware, da er keine Genehmigung dafür hat. Alles ziemlich verzwickt, hab leider kein Jura studiert und nicht so viel Ahnung, aber da er Minderjährig ist und ich weiß nicht mal ob er strafbar ist, wird für ihn selbst wohl nicht viele Sanktionen folgen...

Damit macht er sich strafbar und das gleich mehrfach!

  • Er verdient Geld was er steuerlich anmelden muss = Steuerhinterziehung
  • Er verkauft die Zigaretten zu Überhoten Preis = Zollvergehen
  • Er beght Betrug indem er ein falsches Alter vorgibt

Der Händler, der ihm den Tabak verkauft macht sich ebenfalls Strafbar = Verastoß gegen das Jugendschutzgesetz.

Auf alles stehen ein paar Geldstrafen mit denen er Rechnen kann. Ich weiß nicht was er für berufliche Wünsche hat aber auch da kann es zu Einschrenkungen kommen wenn er ein "Polizeiliches Führungszeugnis" benötigt.

Der Typ fällt unter das Dealergesetz und macht sich rechtlich strafbar, auch der Trafikbesitzer. Anbzeige bei der Polizei oder beim Gewerbeaufsichtsamt und der Fall erledigt sich von alleine, sowohl für den Typ als auch für den Trafikpächter !

Die Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige ist nach dem Jugendschutzgesetz untersagt. Die Weitergabe an Jugendliche ist untersagt und kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. Allerdings hat der Jugendliche selber (leider) nichts zu befürchten, da der Adressat dieses Gesetzes nicht der Jugendliche, das Kind ist, sondern die Erwachsenen. Für Jugendliche Raucher und Käufer sind keine Strafen vorgesehen. Nur der Verkäufer hätte etwas zu befürchten.

Verkaufen tun wir Dinge, um zu verdienen. Wenn dem Typen dies nachgewiesen werden kann und er nicht geschäftsfähig ist, wie in seinem Fall, bekommt er eine geringe Strafe, die Verkäuferin, in dem Trafik, bekommt eine weitaus höhere Strafe, denn sie ist Volljährig und macht sich durch den Verkauf, strafbar.