Zeitweilig bei einer r+v versicherung eintragen lassen?
Wir wollen in den urlaub fahren mit dem auto von meinem großvater. Da ich kein Führerschein habe müsst ein kumpel fahren. Wie könnte mit der Versicherung klären bzw würde das überhaupt auf einem zeitraum von 10-15 tagen funktionieren
5 Antworten
Hallo FragFragFrosch,
der Beitrag zur Kfz-Versicherung ist unter anderem vom Fahrerkreis des Fahrzeuges abhängig. Im Antrag hat dein Großvater Angaben zu den Fahrern gemacht und auf dieser Basis berechnet sich sein Kfz-Beitrag.
Klar, dass es auch mal Ausnahmen gibt - zum Beispiel bei einer langen Fahrt in den Urlaub, wenn das Fahrzeug kurzzeitig verliehen wird oder wenn der regelmäßige Fahrer erkrankt. In solchen Situationen prüfen wir z.B. gern, ob wir auf die Berechnung eines zusätzlichen Beitrags verzichtet werden kann.
Wir erfragen dann die Namen und Geburtsdaten der weiteren Fahrer sowie den genauen Zeitraum und schließen diese beitragsfrei im Vertrag ein.
Dein Großvater soll sich also einfach kurz mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und erfragen, wie die dortige Vorgehensweise ist. Ich kann mir vorstellen, dass es sehr identisch abläuft.
Ich wünsche euch einen tollen Urlaub.
Schöne Grüße
Sandra vom Social Media-Team
Wenn dein Großvater als alleiniger Fahrer eingetragen ist, müsst ihr der Versicherung unbedingt, am Besten schriftlich, mitteilen, dass von...bis Herr X, geboren am....., Führerschein Klasse Y ausgestellt am ..... das Fahrzeug fahren wird. Für diesen kurzen Zeitraum wird wahrscheinlich kein Zusatzbeitrag erhoben, ist aber auch grundsätzlich möglich.
.... meiner möchte das nur wissen und bis zu 3 Wochen/Jahr ist es denen auch mehr oder weniger völlig egal.
Es gibt auch keine zusätzliche Beitragsrechnung.
Vielleicht hat Großvater ja schon einen hohen Beitrag und die Kinder/Enkelkinder und weitere Personen wirken sich gar nicht aus.
Es ist aber auch nicht so eine teure Versicherung.
Schöne Erholung.
Na klar kann das Funktionieren. Das muss gemeldet werden!
Da macht ihr gar nix, weil das Fahrzeug über den Halter versichert ist. Und der kann das normalerweise auch mal an jemand ausleihen. Hauptsache ihr macht keinen üblen Unsinn.
Wenn der Halter / Versicherungsnehmer als alleiniger Fahrer eingetragen ist, wird es nach einem Unfall Schwierigkeiten und u.U. sogar Regreßforderungen geben.