Zeitarbeit - Ist das rechtens? (Schichten)
Hallo ich bin seit Monaten Leiharbeitsnehmer, eingesetzt bei einer großen deutschen Firma im 3 Schichtsystem. Nun ist es so, dass ich intern in eine andere Abteilung versetzt worden bin. Jetzt verlangt man von mir, dass ich seit ca. 3 Wochen nur Spätdienst (von 14-22 Uhr) schieben soll. Und das ohne mit mir abzuklären. Weder von den Vorgesetzten oder sonst von jemanden anderem. Ich bin verheiratet und hab 2 Kinder, die ich dann nicht mehr regelmäßig sehen würde. Und ich habe erhöhten Blutdruck. Besonders in der Nachmittagszeit. Ist das rechtens, was diese Firma da macht? Dürfen die das laut IGZ/BGZ? Oder kann ich mich wehren.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Der Lord
4 Antworten
Du hast doch bei der Zeitarbeitsfirma bestimmt einen Arbeitsvertrag unterschrieben der den Schichtdienst beinhaltet. So wie Dir geht es vielen AN die der Schichtarbeit zugestimmt haben.
Diese große Firma hat bestimmt einen Betriebsrat. Solange dieser die Schichtpläne genehmigt kannst Du nichts machen. Ich bezweifle dass in einem Tarifvertrag exakt festgelegt ist, welche Schichten welcher AN arbeiten muss/darf. Da hilft nur ein Gespräch mit dem Vorgesetzten und der Bitte, die Arbeit etwas anders zu verteilen. Wenn da nichts zu machen ist, musst Du so arbeiten oder Du bist (wahrscheinlich) den Job in der Firma und auch den bei der Zeitarbeit los.
Ne Abbestellung wär jetzt genau das richtige!!
So einfach ist das für Dich dann auch nicht. Es kann sein, Du kommst zum nächsten Entleiher der Dich im Schichtbetrieb nach Belieben einsetzt. Was machst Du dann?
Du schreibst, dass Du einen befristeten Jahresvertrag hast. Befristete Arbeitsverträge sind zwar i.d.R. nicht kündbar, es gibt aber Ausnahmen. Wenn etwas von einer Kündigungsfrist im Vertrag steht oder ein entsprechender Tarifvertrag mit Kündigungsklausel Anwendung findet, kann man Dich auch während einer Befristung kündigen.
Der AG kann Dich aber auch abmahnen und dann, solltest Du die Schicht immer noch nicht machen wollen,kündigen. Solche verhaltensbedingten Kündigungen gehen auch bei befristeten Arbeitsverträgen ohne Kündigungsklausel. Das hätte dann auch eine Sperre des ALG als Folge und darüber würde ich mir bei Deiner familiären Situation mal Gedanken machen.
Ich habe zwar menschlich viel Verständnis für Deinen Wunsch, mehr mit der Familie zusammen zu sein aber arbeitsrechtlich kann ich Dir keine andere Antwort geben. Versuch es doch mal beim Betriebsrat der Entleihfirma. Viel Glück
Danke fürs Sternchen
Das dürfen die. Wenn es dir nicht passt, musst du halt kündigen.
Und das ohne mit mir abzuklären
Mit dir gibt es da auch nichts abzuklären. Mit Sicherheit hat aber der Betriebsrat zugestimmt. Das reicht.
Ich bin verheiratet und hab 2 Kinder, die ich dann nicht mehr regelmäßig sehen würde.
Das geht vielen Tausenden genau so.
Du bist warscheinlich Disponent einer Zeitarbeitsfirma oder Vorgesetzter. So plumte und blöde Antworten kannst du dir sparen!!!
Wenn du die Wahrheit nicht verträgst, solltest du hier keine Frage stellen. Die Rechtslage ist nun mal so und du wolltest eine zutreffende Antwort. Dass sie dir nicht passt, ist ausschließlich dein Problem.
Ja wenn du meinst. Du bist doch sicher in allem ein Jasager. Ja Chef,gerne Chef!
Ja, das ist rechtens. Als Leiharbeiter wirst du dann eingesetzt, wann du gebraucht wirst. Aus welchen Gründen auch immer... Lediglich, wenn sie Ruhezeiten nicht einhalten würden, könntest du dagegen vorgehen.
Also deinem Zuständigen in der Leihfirma um den Einsatz in einer anderen Firma bitten, oder Zähne zusammen beißen und weiter machen.
Das mag für dich kein akzeptabler Zustände sein, so ist das Leben als Leiharbeiter aber leider!
Jeder Arbeitnehmer kann da eingesetzt werden wo jemand gebraucht wird. Dann mußt Du Dich auf die Hinterbeine stellen um sehen, was dabei herauskommt.
Nee geht so einfach nicht. Hab einen Jahresvertrag bei dem Verleiher. Und Oja bitte holt mich aus dieser Firma raus. Ne Abbestellung wär jetzt genau das richtige!!