Zahnzusatzversicherung - Was sind erstattungsfähige Kosten?

4 Antworten

Erstattungsfähige Kosten oder erstattungsfähiger Rechnungsbetrag muss der Versicherer schreiben, da er sonst ja alles erstatten müsste, was im Rechnungsbetrag steht und dann würden die Ärzte bzw. Zahnärzte da abrechnen was geht. Das wäre dann wohl kaum mehr versicherbar.

Ein Beispiel für Zahnzusatzversicherung ist z.B. folgendes. Bei manchen Leistungen wird "nur" zum 2,3-fachen Satz geleistet, bei manchen sogar bis zum 3,5fachen Satz. Würde nun ein Zahnarzt eine Leistung zum 3,5-fachen Satz abrechnen, bei der der Versicherer aber sagte, das übernimmt er so nicht, dann wäre die Rechnung bei 350.- EURO kein komplett erstattungsfähiger Rechnungsbeitrag. Der Versicherer würde dann die angegebnen 230.- EURO leisten.

Wenn Du auf der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung bist, kannst Du hier gut suchen: www.hanswaizmann.de.

Dort findest Du einen Beitragsrechner (braucht man für die Berechnungen keine Adressdaten eingeben) und echt umfangreiche Tarifbeschreibungen zum Vergleichen.

Hallo SuseBe, also wenn es heißt, dass die Kosten zu 100% erstattet werden, bleiben dir keine Kosten. Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten beim Zahnersatz immer nur einen bestimmten Prozentsatz, also z.B. 90 %. Dies bedeutet dann, dass zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse die Zahnzusatzversicherung bis zu 90% des Rechnungsbetrages übernehmen. Die letzten 10 % müssen von dir übernommen werden. Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen. Bei weiteren Fragen kannst du dich auch an http://www.test-zahnzusatzversicherung.de wenden, hier wird dir sicherlich weitergeholfen. Grüße

FragenJohny  27.10.2017, 22:06

Hallo zusammen

Ich habe mich intensiev mit zahnzusatzversicherungen ausseinander gesetzt und habe auf einer seite dich wichtigste gründe und alles rund um Zahnzusatz erklärt ich hoffe diese Seite kann euch weiter helfenhttps://www.dental-blog.de/zahnversicherung-zahnzusatzversicherung-vergleich-test/ ich bin ein großer fan geworden und hätte nie gedacht dass ich mal eine Seite empfehlen werde aber diese hat mich überzeugt ich hoffe sie hilft euch wie mir

Noch einen schönen Tag :)

Erstattungsfähige Aufwendungen sind die Kosten, die der Versicherer laut Bedingungen übernimmt. Ist also nur der reine Zahnersatz versichert, würde er Laborkosten beispielsweise nicht übernehmen. Auch die Kosten für das Einsetzen des Zahnersatzes wären dann beispielsweise nicht mitversichert. Normalerweise müsste irgendwo noch stehen: "erstattungsfähige Aufwendungen sind...". Schau noch mal genauer nach, vielleicht findest du ja noch was...

SuseBe 
Beitragsersteller
 11.03.2010, 22:49

Danke für den Anstoß! Ja, man sollte die Bedingungen nicht nur überfliegen ...

Hallo SuseBe,

einen Versicherer, der rein vom "Rechnungsbetrag" leistet, gibt es nicht, da jeder Versicherer festlegen muss, was er grundsätzlich erstattet und was nicht - sonst könnte die Versicherung auch keinen Beitragssatz kalkulieren.

Wenn der Versicherer laut Bedingungen "Äpfel" versichert hat und auf der Rechnung "Birnen" stehen, dann wäre die Rechnung also gemäß der Bedingungen nicht "erstattungsfähig".

Was im Einzelfall erstattungsfähig ist, steht i.d.R. in den offiziellen Tarifbedingungen, aber Vorsicht: auch hier steht oftmals nicht alles im Detail drin, da auch die Leistungspraxis eine Rolle spielt.

D.h. in den Bedingungen steht evtl. drin, dass für Wurzelbehandlungen geleistet wird, wobei der Versicherer in der Praxis dann noch zwischen Wurzelbehandlungen ohne Kassenvorleistung und mit Kassenvorleistung unterscheiden kann (nur mal als Beispiel).

Einen guten Überblick liefert hier der Vergleich auf www.zahnzusatzversicherung-experten.de. Da findest du zu den verglichenen Tarifen auch solche Detailaussagen, die nicht in den Tarifbedingungen stehen.

Viele Grüße

Merci