Schweigepflichtentbindung bei Zahnzusatzversicherung?
Hallo zusammen, Eine Zahnzusatzversicherung darf nach einer Schweigepflichtentbindung meine Zahnarzt nach vorheriger Zahnbehandlungen fragen. Meine Frage wäre wie weit zurück in der Vergangenheit darf die Zahnzusatzversicherung Fragen die letzten 20 Jahre oder nur 5 Jahre
3 Antworten
Hey,
Zahnversicherungen interessiert meistens die Frage ob derzeit etwas geplant ist. Und was du schon an Zahnersatz oder fehlenden Zähnen hast. Diese Fragen lassen sich eigentlich ohne einen zeitlichen Hintergrund erfragen.
Wenn du wissen möchtest was die Versicherung abfragt, dann gib keine allgemeine Schweigepflichtentbindung sondern eine idividuelle. Dann schickt dir die Versicherung die Fragebögen zu, die sie vom Zahnarzt braucht, und du musst zu deinem Arzt und sie ausfüllen lassen. Danach gehen sie zurück an die Versicherung.
Diese Frage hast du doch im Versicherungsantrag beantwortet.
Wenn du falsche Angaben gemacht hast, wird die Versicherung auch bis zu deiner Geburt rückwirkend Auskunft verlangen. oder sie leistet einfach nicht, bis du das selbst nachweist.
wie weit es für die zukünfitge behabdlung wichtig ist. ein guter zahnarzt verrät nur relevantes