Zahlungsziel bei Handwerkerrechnung

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Skonto bei Barzahlung ist eine gängige Sache, bieten wir bei Barzahlung, also ohne Überweisung oder Kartenzahlung auch an. Du kannst bar zahlen oder überweisen, das ist dem Fiskus egal. Also wenn du gleich morgen bezahlst , in Bar , kannst du die 3 % Skonto abziehen, ist doch gut !!!!

zahlenmaus 
Beitragsersteller
 24.01.2014, 16:58

Also ich hab mich beim FA erkundigt: Nur Bargeldlose Zahlungen werden anerkannt. :-(

Otilie1  24.01.2014, 21:32
@zahlenmaus

Also mit Beleg müssen sie auch Barzahlungen akzeptieren

Zahlung sofort heißt nun mal eine sofortige Zahlung! Und nein, es gibt hier KEINE gesetzliche Frist, welche besagt, dass Du erst nach 30 Tagen zu bezahlen brauchst! Du kannst Dir also nicht aussuchen, wann Du zahlen "darfst". Wobei hier Zahlung sofort gleichzusetzen ist mit unverzüglich. Das heißt also, wenn heute Dein Kreditinstitut bereits geschlossen hat, dann machst Du es gleich Anfang nächster Woche.

zahlenmaus 
Beitragsersteller
 24.01.2014, 17:07

Ich bin halt irritiert über 2 doch sehr unterschiedlich angegebene Zahlungsziele: 1x SOFORT und 1x kein Zahlungsziel vereinbart. Wenn kein Zahlungsziel vereinbart ist hab ich lt. BGB 30 Tage Zeit. Und Barzahlung darf ich nicht, da das FA dann die Rechnung nicht anerkennt!? Mir stellt sich also die Frage: Wenn 2 unterschiedliche Angaben sind und auch keine AGB's vorhanden sind (dann gilt was im BGB steht) was ist rechtlich relevant und für mich bindend?

Zahlung sofort heißt umgehende und sofortige Zahlung. Bei den immer wieder genannten 30 Tage handelt es sich um die Frist, ab welcher der Rechnungsempfänger automatisch in Verzug ist und der Rechnungsaussteller Verzugszinsen berechnen darf (x-Prozent über Basizinssatz). Der Rechnungsaussteller jedoch kann den Empfänger auch früher in Verzug setzen ( Mahnung wenn Zahlungsbedingungen überschritten sind). Die gesetzliche Frist bedeutet lediglich, das auch ohne Mahnung der Empfänger automatisch in  Verzug gerät. Also für Verbraucher: Vorsicht! ab dem 30.Tag z.B. kann der Rechnungsaussteller auch zusätzlich z.B. eine Kreditauskunftei informieren und einen Inkassodienst mit dem Einzug beauftragen (sollte aber darauf hinweisen), die Kosten können hier explodieren, die Bonität Schaden nehmen.