Zahlungsziel bei Handwerkerrechnung
Ich habe eine Rechnung von einem Handwerker bekommen, wo Folgendes zum Zahlungsziel steht:
"..........Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag sofort............Es ist kein Zahlungsziel vereinbart." Nun meine Frage; Heissst "Sofort" Die Rechnung kam heute, also auch heute Überweisen oder gibt es da gesetzliche Fristen? Wenn " kein Zahlungsziel vereinbart" ist bedeutet das doch 30 Tage ODER? Kann ich mir jetzt aussuchen, wann ich zahle bei so irreführenden 2 gegensätzlichen Angaben zum Zahlungsziel? Auf meine Frage vor Beginn der Arbeiten, also bei Angebotserstellung, habe ich nach AGB's und Skonto gefragt. "AGB's gibt es nicht" wurde mir am Telefon gesagt und Skonto "ja können wir machen". In der Rechnung steht nun: "Nur bei Barzahlung gewähren wir 3% Skonto". Da ich die Rechnung beim Fiskus einreichen möchte, kann ich also nicht bar zahlen!!! Die Begründung für die Barzahlung + Skonto war schon grenzgängig zum Steuerbetrug; aber das ist eine andere Sache. So wann muss ich nun zahlen? Danke schon mal für eure Hilfe :D Grüße Silke
3 Antworten
Skonto bei Barzahlung ist eine gängige Sache, bieten wir bei Barzahlung, also ohne Überweisung oder Kartenzahlung auch an. Du kannst bar zahlen oder überweisen, das ist dem Fiskus egal. Also wenn du gleich morgen bezahlst , in Bar , kannst du die 3 % Skonto abziehen, ist doch gut !!!!
Also mit Beleg müssen sie auch Barzahlungen akzeptieren
Zahlung sofort heißt nun mal eine sofortige Zahlung! Und nein, es gibt hier KEINE gesetzliche Frist, welche besagt, dass Du erst nach 30 Tagen zu bezahlen brauchst! Du kannst Dir also nicht aussuchen, wann Du zahlen "darfst". Wobei hier Zahlung sofort gleichzusetzen ist mit unverzüglich. Das heißt also, wenn heute Dein Kreditinstitut bereits geschlossen hat, dann machst Du es gleich Anfang nächster Woche.
Ich bin halt irritiert über 2 doch sehr unterschiedlich angegebene Zahlungsziele: 1x SOFORT und 1x kein Zahlungsziel vereinbart. Wenn kein Zahlungsziel vereinbart ist hab ich lt. BGB 30 Tage Zeit. Und Barzahlung darf ich nicht, da das FA dann die Rechnung nicht anerkennt!? Mir stellt sich also die Frage: Wenn 2 unterschiedliche Angaben sind und auch keine AGB's vorhanden sind (dann gilt was im BGB steht) was ist rechtlich relevant und für mich bindend?
Zahlung sofort heißt umgehende und sofortige Zahlung. Bei den immer wieder genannten 30 Tage handelt es sich um die Frist, ab welcher der Rechnungsempfänger automatisch in Verzug ist und der Rechnungsaussteller Verzugszinsen berechnen darf (x-Prozent über Basizinssatz). Der Rechnungsaussteller jedoch kann den Empfänger auch früher in Verzug setzen ( Mahnung wenn Zahlungsbedingungen überschritten sind). Die gesetzliche Frist bedeutet lediglich, das auch ohne Mahnung der Empfänger automatisch in Verzug gerät. Also für Verbraucher: Vorsicht! ab dem 30.Tag z.B. kann der Rechnungsaussteller auch zusätzlich z.B. eine Kreditauskunftei informieren und einen Inkassodienst mit dem Einzug beauftragen (sollte aber darauf hinweisen), die Kosten können hier explodieren, die Bonität Schaden nehmen.
Also ich hab mich beim FA erkundigt: Nur Bargeldlose Zahlungen werden anerkannt. :-(