Muss ich Inkasso zahlen, obwohl Rechnung bezahlt, bei der Überweisung aber die falsche Rechnungsnummer drauf stand?
Mein Anbieter vertritt diese Meinung.Ddies wäre in Ihren AGB's so festgelegt. Leider kann ich keine AGB's in meinem Portal finden und gespeichert hab ich sie auch nicht. Nehmen wir mal an, ihre Aussage stimmt, ist das rechtens?
Achja fällt mir grad so auf, Inkasso schrieb bereits 5 Wochen nach Rechnungsstellung und 22 Tage nach Erhalt des Geldes. Und dass, obwohl ich seit Jahren (!) pünktliche Zahlerin bin
2 Antworten
Nein, musst du nicht. Die Zahlung hat schuldbefreiende Wirkung. Diese tritt mit der Gutschrift auf dem Konto des Empfängers ein.
Ab dem Zahlungseingang ist die Schuld beglichen, es kann kein Verzug mehr eintreten. Damit ist keine Grundlage für die Berechnung von Verzugsschäden, zu denen Inkassogebühren gehören, gegeben.
Die Angabe der Rechnungsnummer ist lediglich eine Hilfe für den Zahlungsempfänger, damit dieser sie besser zuordnen kann. Sie hat jedoch auf die schuldbefreiende Wirkung keinen Einfluss.
Selbst wenn das so in den AGB stünde, würde diese Klausel einer Inhaltsprüfung nicht standhalten und ist eh unwirksam.
Eine Kündigung ist nur im Rahmen einer ordentlichen Kündigung möglich. Hier muss der Anbieter den nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt abwarten und kann zu diesem dann ohne Nennung von Gründen den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Sofern das nicht offensichtlich mutwillig geschieht (immer falsche Rechnungsnummern und falsche Beträge womöglich von unterschiedlichen Konten) hat er da außerordentlich keine Chance. Ordentlich kündigen kann er dich natürlich zum nächsten möglichen Zeitpunkt, niemand wird gezwungen mit irgendwem Geschäfte zu machen.
Nein , denn das Überprüfen der Geldeingänge gehört zu den Standartarbeiten eines geschäftserfahrnen Unternehmens.
Dabei spielt es keine Rolle wenn eine rechnungsnummer falsch angegeben war.
Anhand der Summe und des Namens wäre es für das Unternehmen kein Problem gewesen festzustellen um was für eine Forderung es sich handelt
Die Agbs spielen keine Rolle
Eine Verrchnung mit den Inkassogebühren ist ebenfalls nicht rückwirkend möglich
Um welches Unternehmen handelt es sich ?
Merci erstmal für deine Antwort. Zur Inhaltsprüfung der AGB: Mir wurde am Telefon gesagt, wenn ich öfters nicht die korrekte RE-Nr. angebe, dann würde mir der Vertrag gekündigt.