Zahlt meine private Haftpflichtversicherung wen ich ein Auto ausversehen kaputt gemacht habe?
Hallo,
Ich habe leider am Fahrzeug meines Vaters etwas kaputt gemacht ich wollte Kühl Flüssigkeit einfüllen an seinem Fahrzeug. Dabei ist mir mir der 10 Liter Kanister versehentlich aus der Hand gerutscht und hat ein kleines Ventil zerstört was unmittelbar darunter war. Es handelt sich hier echt um billiges Plastik. Es strömte unmengen Benzin aus dem Fahrzeug das Fahrzeug war so nicht mehr Fahrbereit.
Habt ihr Erfahrungen oder Tips gegenüber meiner Versicherung.
Danke
7 Antworten
Du hast das Kfz zum Zweck der Wartung in betrieb genommen (auch das Auto zu waschen und sogar mit dem Einkaufswagen zum Zweck der Beladung heran Rollen und dabei die Türen mittels Fernbedienung zu entriegeln erfüllt bereits den Tatbestand "Inbetriebnahme") damit ist jegliche Deckung einer privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.... Egal welche Zusatzbausteine hier vorhanden sind. Die sog Benzinklausel besagt, das jeder Schaden während dem betrieb an oder durch eine versicherungspflichtige Sache, kategorisch ausgeschlossen ist.
Daneben gibt es noch weitere Fakten die eine Deckung ausschließen.
- Du hast im Interesse anderer gehandelt, damit ist es eine Gefälligkeit für die der Auftraggeber das volle Risiko trägt. Das könnte man noch durch einen Zusatzbaustein in der PHV umgehen.
- Schäden unter Familienmitgliedern können nur dann versichert sein, wenn der Geschädigte nicht in der Haftpflichtversicherung des Schadensersatzpflichtigen versicherbar ist. Alles andere ist ein nicht versicherbarer sog Eigenschaden
Die sog Benzinklausel besagt, das jeder Schaden während dem betrieb an oder durch eine versicherungspflichtige Sache, kategorisch ausgeschlossen ist.
Ne, die besagt, dass Schäden die der Halter, Eigentümer oder Führer eines Fahrzeugs durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht, ausgeschlossen sind. Wenn ich nichts davon bin, dann besteht auch Versicherungsschutz.
Wenn ich als Beifahrer beim Aussteigen aus einem fremden Fahrzeug die Fahrzeugtür gegen nen Pfosten knalle, reguliert meine PHV ganz selbstverständlich sowohl den Schaden an der Tür als auch an dem Pfosten, obwohl das Aussteigen zum Gebrauch eines Kfz zählt. Für den Schaden am Pfosten besteht natürlich ebenfalls Vers.schutz über die KH. Wenn der Geschädigte dies wünscht, kann er natürlich von dieser den Ersatz verlangen. Trotzdem besteht Vers.schutz über meine PHV.
Diese Regelung wäre mir vollkommen neu. Hier scheint es sich meiner Meinung nach um einen zusätzlichen Einschluss eines top Tarif zu handeln. In den Basistarifen heißt es meiner Meinung nach: Schäden die durch den betrieb eines Kfz entstehen, sind ausgeschlossen.
Ich werde das mal mit den empfohlenen ahb des GDV vergleichen. Das ist ja die Grundlage fast aller Basistarife
Aber.. . Man lernt ja nie aus :)
Dein Knoten ist noch nicht weg.
Schäden die durch den betrieb eines Kfz entstehen, sind ausgeschlossen.
Aber nicht Schäden, die an einem Kfz entstehen.
Zusätzlich haben deine Beispiele in deiner Antwort absolut nichts mit dem Betrieb eines Kfz zu tun ("Auto waschen").
Die Inbetriebnahme eines Kfz ist seine Benutzung, Wartung, Pfliege, Reparatur, Be- und Entladung usw und beginnt bereits mit dem entriegeln mittels Fernbedienung zum Zweck das Kfz aus einem der o g. Gründe in betrieb zunehmen.
Aus welchem Grunde sollten viele private Haftpflichttarife sonst das Risiko der Be- und Entladeschäden in ihren top Tarifen aufnehmen. Das ist legalisierter Versicherungsbetrug. Die Versicherer wissen doch wie sie betrogen werden und bei den Privathaftpflicht Schadensmeldungen wegen Einkaufswagenrempler waren komischerweise immer alle Autos noch verriegelt um der Benzinklausel zu entgehen und wegen solcher Bagatellen nicht den Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren.
Sprich mit deiner Haftpflichtversicherung.
Hier kommt es ziemlich auf die direkten Abstände an ob da was von übernommen wird oder nicht.
Nö. . kommt es nicht. Wartung an einem Fahrzeug stellt eine Inbetriebnahme dar und fällt damit unter die sog Benzinklausel. Mir ist keine Versicherung bekannt die in dem Rahmen noch Zusatzbausteine anbietet. Gegen be und Entladeschäden kann man sich in der PHV noch versichern, aber nicht gegen Schäden bei Wartungsarbeiten am Fahrzeug.
Der Schaden ist beim Gebrauch des Kfz entstanden. Aufgrund der Benzinklausel ist dieser in der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Das Fahrzeug wurde nicht gebraucht!
Im Gegensatz zu allen anderen sehe ich hier nicht den Ausschluss der Benzinklausel als gegeben.
Ausgeschlossen sind Schäden, die der Halter, Eigentümer oder Führer eines Kfz durch Gebrauch eines Kfz verursacht. Und das liegt hier nicht vor, da du nichts davon warst.
Nun wäre zu klären ob ihr im selben Haushalt lebt, denn das wäre ein Ausschluss. Und wenn es eine Gefälligkeitshandlung war, müsste dieser Passus in den Bedingungen enthalten sein.
Wie Unmengen Benzin auslaufen können, erschließt sich mir allerdings nicht.
Wobei mir spontan noch nichtmal ein Ventil einfällt, das beim Zerbrechen unmengen Benzin frei setzen würde. Und schon gar nicht wenn ein Kunststoffkanister drauf fällt
Aber rede Mal mit deiner Versicherung.
Sehr häufig habe deine Antworten Hand und Fuß. Diese Antwort hat weder Hand noch Fuß.