Zahlt das jobcenter die Nebenkosten?

DaKaBo  30.11.2020, 07:45

ALG 1 oder 2?

IAmNew00 
Beitragsersteller
 30.11.2020, 07:49

2..

7 Antworten

§ 22 SGB II sagt, dass sie die Nebenkosten zahlen müssen.

Allerdings wird es bei dieser Höhe Fragen geben.

IAmNew00 
Beitragsersteller
 30.11.2020, 07:16

Ach echt..

Wir wissen leider auch nicht so recht warum dies bei uns der Fall ist..

brennspiritus  30.11.2020, 07:21
@IAmNew00

Lasst euch die Belege zeigen, da habt ihr ein Recht drauf. Alles kopieren und mit zum Amt nehmen. Das werden sie überprüfen wollen

IAmNew00 
Beitragsersteller
 30.11.2020, 07:23
@brennspiritus

Danke, das werde ich dann wohl machen müssen..

Meinst du, dass wenn es allzu hoch sein sollte, dass die vielleicht die Hälfte zahlen?

brennspiritus  30.11.2020, 07:32
@IAmNew00

Ich denke, dass sie alles zahlen und Auflagen erteilen

Bezieht Ihr Arbeitslosengeld 2 vom Jobcenter?

In dem Fall werden grundsätzlich die Wohnnebenkosten - mit Ausnahme von Haushaltsstrom - in tatsächlicher Höhe übernommen.

Ich kann nur dazu raten, die Abrechnung einzureichen und dann abzuwarten, wie das Jobcenter reagiert.

Wie ist diese Nebenkostenabrechnung zustande gekommen? Diese Frage wird das Jobcenter mutmaßlich auch stellen.

DaKaBo  30.11.2020, 09:00
in tatsächlicher Höhe

Soweit diese angemessen sind, nicht unbegrenzt. Wir (als Vermieter) haben gerade so einen Fall: Hartzer als Mieter, 600 € Nachzahlung, Jobcenter übernimmt knapp über 300 €. Alles darüber ist nicht mehr angemessen. Hat mir die Sachbearbeiterin selbst so erklärt. Auf dem Rest werden wir wohl sitzenbleiben...

DasOrakel  30.11.2020, 10:29
@DaKaBo

"Hartzer als Mieter" ist eine interessante Formulierung. Ich würde formulieren: "ALG 2 - Empfänger". Wobei der Status der Mieter keine Rolle spielen sollte.

In tatsächlicher Höhe ist schon richtig.

Hat mir die Sachbearbeiterin selbst so erklärt.

Hast Du das schriftlich? Ansonsten spielt es keine Rolle.

Euer Mieter kann die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs auf die Ablehnung der Erstattung der vollen 600 € prüfen (lassen) bzw. beim Jobcenter ein Darlehen über 300 € beantragen.

Auf dem Rest werden wir wohl sitzenbleiben

Dann wärt Ihr selbst schuld.

DaKaBo  30.11.2020, 11:09
@DasOrakel

Das ist hier zwar nicht das Thema, aber ich schreibe es für dir trotzdem.

Euer Mieter kann die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs auf die Ablehnung der Erstattung der vollen 600 € prüfen (lassen)

Genau da liegt das Problem: Unsere Mieterin verbringt ihr Leben im Alkoholrausch und ist unfähig - körperlich und mental -, sich noch um irgendwas überhaupt zu kümmern. Hilfe will sie nicht, und sie scheint quasi auf ihr Ende zu warten, wonach sie auch aussieht.

Krass gesagt: Dann warten wir halt mit.

DasOrakel  30.11.2020, 11:16
@DaKaBo

Warum stellt Ihr dann keinen Antrag auf eine gesetzliche Betreuung?

Meines Wissens nach kann diesen Antrag jede/r stellen.

Alternativ dazu versuchen, Forderungen über den normalen Rechtsweg beizutreiben. Der (gesundheitliche) Status des Betroffenen spielt dabei soweit (erstmal) keine Rolle.

Und Eurer Anwalt wird Euch sicherlich sagen können, ob bzw. inwieweit Ihr der Frau kündigen könnt.

Das JC hat doch das Vermietungsangebot vor Übernahme der KdU geprüft? Ist da nicht aufgefallen, dass der m² Preis für die BK zu niedrig ist?

Bei diesen immensen Nachzahlungen habt ihr vermutlich einen irrsinnigen Wasserverbrauch und/oder bei offenem Fenster geheizt. Schließlich kann der Vermieter auch eine fragwürdige Abrechnung vorgelegt haben. Also sofort die Prüfung der Abrechnung beim Vermieter beantragen.

Am besten die Abrechnung hier einstellen, damit man hinter das Geheimnis der hohen Summe überschlägig kommt.

Es werden nur angemessene Betriebskosten erstattet. Ob hier in diesem Falle das zutrifft, wäre zu prüfen an Hand der Abrechnung über die Vorauszahlungen. Aus der hohlen Hand kann die Frage nicht beantwortet werden.

wie jeder Mieter solltet ihr euch Gedanken darüber machen wo die Kosten herkommen, denn das Jobcenter wir euch diese Frage auch stellen