Zählt ein Tattoo-Entwurf zur Urkunde?
Hey, ich beschäftige mich grade mit dem folgendem Thema:
Wenn ein Tätowierer einen Tattoo-Entwurf entwirft und ich dementsprechend eine Einwilligung unterschreibe, gilt dieser Entwurf als Urkunde unabhängig von der Einwilligung oder nur in Verbindung mit der Einwilligung?
Wenn dieser Entwurf dann aber verändert wird ohne dass ich dem einwillige, ist es dann eine Urkundenfälschung iSd §267 StGB?
Danke im Voraus!
3 Antworten
Nein, das ist natürlich keine Urkunde. Es ist und bleibt ein Design.
Wenn dieser Entwurf dann aber verändert wird ohne dass ich dem einwillige,
Dann kommt es darauf an. Wurde er als Entwurf verändert, dann musst Du ihn nicht annehmen bzw. solltest darauf bestehen, dass der ursprünglich vereinbarte Entwurf wieder genommen wird.
Wenn er aber verändert gestochen wird, dann liegt in der Leistung ein Sachmangel vor. Dann kannst Du entweder die Entfernung des verpfuschten Tattoos verlangen, hast möglicherweise ein Ersatzanspruch auf das richtige Tattoo und/oder evtl. Anspruch auf Schmerzensgeld. Aber das muss im Zweifel ein Richter entscheiden.
Seit wann ist ein Tattoo-Entwurf eine Urkunde, wieso sollte da eine Urkundenfälschung entstehen?
ja danke das ist auch die Frage obs überhaupt ne Urkunde ist
Welcher Erklärungswert käme dem Entwurf denn zu?