Wurde im Unterricht gegen meinen Willen gefilmt. Was tun?
Hallo liebe Gutefrage.net Community, Heute wurde meine für 2 Stunden aufgeteilt und ich musste zur Parallelklasse gehen. Als die Lehrerin etwas kopieren gegangen ist hat ein Mädchen ihr Smartphone ausgepackt und die Klasse gefilmt. Als die Kamera zu mir zeigt hat sie gesagt:,, Das sind Opfer!" Jetzt wurde dieses Video auf einer Social-Media-Seite veröffentlicht. Das gefällt mir nicht!
An wenn kann ich mich wenden und ist das gesetzlich überhaupt erlaubt?
20 Antworten
Bei uns wurde mal ein junge gegen seinen Willen gefilmt und dieses Video wurde dann in einer WhatsApp Gruppe gepostet darauf hin hat der junge seine Eltern informiert diese haben die Lehrer informiert und dann die polizei.
Also ich persönlich würde erstmals nicht zur Polizei gehen. Als 1. Gehst du zu deinem Klassenlehrer oder die der die das Video gemscht hat , erzählst ihm was passiert ist und zeigst ihm dann anschließen das Video. Daraufhin wird es sicherlich mit der Person, dir und ihm zu einem Gespräch kommen. Wenn diese Person weigert sich das Video zu löschen, dann würde ich mit deinen Eltern reden und die Polizei informieren.
1) Lehrperson informieren
2) Eltern informieren! INSBESONDERE jene der "Filmerin"
Diesen deutlich zu verstehen geben, dass das Video innert nützlicher Frist zu löschen ist, da dein Persönlichkeitsrecht (Recht an deinem eigenen Bild) verletzt wurde. Falls sie diesem nicht nachkommen: Strafanzeige bei der Polizei.
Das ist Mobbing und kann strafrechtlich verfolgt werden und wenn das video online gegen deinen Willen ist kannst du zur Polizei gehen und das Video als beweis nehmen. Viel Spaß mit dem Entschädigungsgeld
Doch eben so einfach ist das. Wenn die Probleme machen hast du Recht. Wenn du dich sträubst ist es schwer. Einfach beine in die Hand nehmen und die wegen Mobbing anzeigen. Das geht schnell du bist im recht und die bekommen Ärger
Das ist nicht erlaubt. Wende dich an die Polizei, zeige ihnen das Video, die regeln dann den Rest!
Anwalt. Strafbewehrte Unterlassungserklärung und sofortige Entfernung einfordern. Recht am eigenen Bild. (Ich bin kein Anwalt, deis ist keine rechztsbertung. Dürfen nur Anwälte.) Und Schule/Vertrauenslehrer informieren.
Ggf. Privatklage: Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld.
So etwas ist kein Spaß.
Ganz so einfach ist das nun leider auch nicht...