World of Warcraft Account verkaufen und zurückholen - Rechtliche Folgen?
Hallo,
folgene Situation: Person A verkauft ihren World of Warcraft Account (nicht über Ebay), wechselt hierzu mit Person B einige Mails aus, bis diese den fälligen Betrag auf das Bankkonto von Person A überweist. Person B erhält den Accountname + Passort zugeschickt. Nach einiger Zeit holt sich Person A durch Blizzard bzw. Eingabe der Geheimfrage (diese hat Person B nicht erhalten) den Account wieder zurück.
Was kann Person B nun tun? Kann sie das Geld per Bank wieder zurückholen? Da gibt es doch einen Zeitraum indem man getätigte Überweisungen wieder rückgängig machen kann, oder?
Welche rechtlichen Folge hat das für Person A? Keine? Laut Blizzard sind Accountverkäufe ja sowieso verboten und in der Accountverwaltung steht immer noch der Name von Person A, weil man den Besitzernamen des Accounts nicht ändern kann.
Kurzzusammenfassung: Kann Person A irgendwas passieren, wenn sie einen verkauften Account nach ca. 1 Monat wieder zurückholt? Oder kommt sie völlig gesund davon und Person B ist die Dumme?
7 Antworten
Da das ganze illegal ist, kann der "Käufer" nicht viel ausrichten. Trotzdem hat der "Verkäufer" einen vorsätzlichen Betrug begangen und kann strafrechtlich verfolgt werden. Damit hat der andere zwar sein Geld nicht zurück. Der Verkäufer bekommt aber eine empfindliche Strafe.
überweisungen kann man nicht zurück holen...und ja Person B wäre dann der dumme....wobei ich Person A auch nicht für klüger halte wenn er sowas notwendig hat. rechtlich ist es allerdings vorsätzlicher Betrug, auch wenn der Verkauf ansich illegal ist. Person B kriegt sein Geld nicht wieder, kann aber Anzeige erstatten
oben hast du geschrieben das Geld überwisen sein würde, somit muss Person B ja die Daten von Person A haben. Wo also ist hier das Problem?
person b ist so oder so der / die dumme. weil sie garkein recht an irgend etwas hat in diesem fall.
ob person a nun person b bescheisst oder nicht, spielt garkeine rolle. person b hat etwas gakuft, was person a garnicht verkaufen darf. beide sind also am handeln mit etwas, was garnicht gehandelt werden darf.
Da hat Person B gelitten weil er nicht die Daten direkt nach erhalt konsequenterweise geändert hat.
Bei Blizzard anschwärzen würde bedeuten, dass der Account unbrauchbar wird, sofern der verkauf nachweisbar ist. Rechtliche Konsequenzen hats nicht, da man das Spiel nach deutschem recht sehr wohl verkaufen darf.
Den Account (d.h. die arbeitszeit die man in die charaktere investiert hat) darf man auf jeden Fall verkaufen, denn diese Arbeitszeit, kommt ja von Person A (oder weiteren vorbesitzern) in diesem Fall und nicht von Person B oder Blizzard.
Person B ist der dumme, aber im normalfall verbietet einem die Moral sowas, aber du kannst das ruhig machen
Person B ist mein Bruder, aber gut. Danke.
Tja tut mir leid, aber wer Verbotenes tut darf nicht erwarten, mit Samthandschuhen angefasst oder gar vom deutschen Gesetz unterstützt zu werden.
Und wie soll ich nachweisen, dass Person A schuldig ist, wenn ich Anzeige erstatte?