Wohnwagen transpotieren Zulassung/TÜV?

4 Antworten

Auf keinen Fall mit dem alten Kennzeichen fahren.

Das wurde mit Sicherheit bei Abmeldung nicht reserviert oder die Reservierung ist abgelaufen.

Das wäre ein Kennzeichenmißbrauch, ein Straftatbestand nach §22 StVG, da reden wir nicht mehr über Verwarn- oder Bußgeld sonder über Gerichtsverhandlung und Geldstrafe (es kann sogar Haftstrafe werden)

https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html

Du kannst Dir ein Kurzzeitkennzeichen holen, das geht ohne gültige HU, dann abe mit der Auflage versehen, das es nur für Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes und den Nachbarbezirken gilt. Zur Vorführung bei TÜV / DEKRA, Werkstatt, eben alle Fahrten um eine HU oder Reparatur zur Erlangung einer HU und der Zulassung durch zu führen.


Mal angenommen, Du holst Dir das Kurzeitkennzeichen mit der o.g. Aufllage, dann dient die Fahrt vom Bauern zu Dir doch der Reparatur, damit Du den Wohnwagen anschließend zur HU vorstellen kannst.




Computermann  18.10.2017, 23:24

totaler Schwachsinn !

TransalpTom  19.10.2017, 23:08
@Computermann

Wenn das Schwachsinn ist, dan nwirst Du das ja aufklären können .... ich bin mal gespannt.

Hallo,

die entscheidende Frage für das weitere Vorgehen ist, ob der Wohnwagen noch angemeldet (und versichert) ist. Dies lässt sich näherungsweise wie folgt klären:

  • Ist auf dem Kennzeichen noch das Siegel der Zulassungsstelle vorhanden?
  • Welche Fahrzeugpapiere wurden/werden vom Verkäufer übergeben? Nur Fahrzeugbrief/Zulassungsbestätigung Teil II? Oder auch Fahrzeugschein/Zulassungsbestätigung Teil I? (Letztere werden bei Abmeldung eingezogen und könnten demnach nicht übergeben werden = Fahrzeug ist abgemeldet)

Sofern der Wohnwagen noch angemeldet ist, kann er ohne weitere Umstände "so" angehangen und gezogen werden.

Ist das Fahrzeug dagegen abgemeldet, benötigt man ein Kurzzeitkennzeichen, um den Anhänger ziehen zu dürfen.

Von einer Fahrt im abgemeldeten Zustand und OHNE Kurzzeitkennzeichen kann nur entschieden abgeraten werden.

Viele Grüße

Loroth

(ACHTUNG: Sollte der TÜV abgelaufen sein (zu ersehen an der Plakette auf dem Nummerschild), sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder zur Untersuchungsstelle gestattet. Dagegen darf ohne TÜV keine Überführungsfahrt durchgeführt werden!)

Das Nummernschild ist noch dran? Dann kannste erkennen, ob ein Zulassungsstempel vorhanden ist und an der TÜV- Plakette, wann die Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre. Ist ein Zulassungstempel vorhanden, dann dürfte der Anhänger noch zugelassen sein. Ist er noch zugelassen, dass ist es verboten ein Kurzzeitkennzeichen anzubringen. Denn Kurzzeit- und Rote Kennzeichen dürfen an nur nicht zugelassenen Kfz benutzt werden.

Fehlt der Stempel, dann kannst du davon ausgehen, der Anhänger ist nicht mehr zugelassen. So wird aus: "ich habe keine Ahndung" plötzlich "ich weiß darüber Bescheid".

Spedition, z.B. beauftragen... oder mit gut Glück 3 km......!!!! (Hilf Dir selbst. Der "Bauer " keine Möglichkeit?))

feecki 
Beitragsersteller
 28.03.2016, 21:31

Von dem Bauern bekomme ich leider keine Hilfe. Eine Spediton für 3 km..., ich weiß nicht wie hoch die strafe für den Transport eines Wagens ohne TÜV, zulassung ist, vielleicht zu riskant?