Wohnsitz in Vietnam, Arbeitgeber in Deutschland: Wie sieht es mit den Steuern und Sozialabgaben aus?

2 Antworten

Steuerpflichtig ist man immer am regelmässigen Wohnsitz, (Welteinkommen.. unbeschränkte Steuerpflicht). Steuern werden ausserdem fällig am Ort wo die Einnahmen entstehen, bzw. am Ort wo man eine Immobilie vermietet hat oder ein Bankkonto (nur die betreffenden Einnahmen, nennt man beschränkte Steuerpflicht).  

Bei Einkünften aus mehreren Ländern gilt normalerweise, dass das Heimatland (also das der Staatsbürgerschaft) immer eine Steuererklärung will, wenn man auch nur kurzzeitig einen Wohnsitz im Land hat. US Bürger sind dagegen immer auch in den USA steuerpflichtig. 

Ansonsten ist man mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig in dem Land, in dem man gemeldet ist, und mehr als  183 Tage sich aufgehalten hat. Da es Doppelbesteuerungsabkommen mit fast allen Ländern gibt, wird die gezahlte Steuer entweder angerechnet, oder das persönlich im Ausland erzielte Einkommen, dass dort versteuert wurde, ist in Deutschland sowieso steuerfrei, bewirkt aber einen Progressionsvorbehalt. Also wenn du 300.000 $ verdienst im Ausland, und in D 5000 Euro Mieteinnahmen, dann kassiert der deutsche Fiscus den Höchststeuersatz auf die 5000 und nicht Null weil nach Steuertabell 5000 unter dem Mindestsatz liegen.  

Der AG in Deutschland wird dich kaum als Inländer beschäftigen können  mit Sozialabgaben und Lohnsteuer (was du sicher auch nicht toll finden würdest, zumal du von der Krankenkasse im Ausland keinen Nutzen hättest) und Mindestlohn und Kündigungsschutz. Es enstehen auch keine Einkünfte in Deutschland, die hier eine beschränkte Steuerpflicht auslösen würden. Ich denke du stellst eine monatliche Rechnung, meldest dich in Vietnam als Freiberufler (wenn es sowas dem deutschen Recht entsprechendes gibt), oder gibts sonstwie bei den Behörden deine Einkünfte an .... oder du lässt es bleiben :-) ... dein Problem, wie du lokale Gesetze befolgst. Der Unternehmer bezahlt eine Rechnung für eine Dienstleistung im Ausland .. netto .. und muss lediglich nach dem Aussenhandelsgesetz Zahlungen ab 7500 Euro "melden" .. 





Hoian  29.01.2019, 22:17

Lieber masterrr,

ich stehe aktuell vor der gleichen Frage. Mich würde interessieren, ob Sie zum o. g. Fall eine Lösung finden konnten?

Danke & liebe Grüße

Mojoi  30.01.2017, 09:12

Entstünde hier nicht eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht?

masterrr 
Beitragsersteller
 30.01.2017, 09:05

Lieber Jürgen, 

danke für die ausführliche Antwort. Das entspricht auch soweit meinem Verständnis. Problem ist die wie von dir schon richtig beschriebene Meldung in Vietnam als Freiberufler. 

Eine Alternative wäre hierfür die Gründung einer Firma in Singapur oder Hong Kong, über die dann Rechnungen an die deutsche Firma gestellt werden. 

Was ich nicht will, ist irgendwo (selbst unbewusst) Steuern zu hinterziehen. Daher strebe ich eine saubere Lösung an. 

Beste Grüße! 

Steuer und SV zählt man dort wo der AG seinen Sitz hat. In diesem Fall somit in Deutschland

juergen63225  30.01.2017, 08:12

falsch, warum was Schreiben, wenn man nur vermutet ?

Nightlover70  30.01.2017, 08:15

Dann erklär doch mal wie es denn Deiner Meinung nach sein sollte !!