Wo kann man mit 18 bei häuslicher Gewalt hin?
Schon seit meiner Kindheit leide ich aufgrund meiner familiären Situation. Ich wurde schon als Kind von meiner Mutter oft geschlagen und emotional missbraucht. Das alles hatte natürlich eine Auswirkung auf meine psychische Gesundheit und bin derzeit in Therapie mit einigen Diagnosen..
Ich habe leider keine andere Wahl außer von zuhause abzuhauen, weil meine Mutter mich in meiner Freiheit sehr einschränkt und mich immer kontrollieren will und auch dagegen ist, dass ich ausziehe und arbeite!
Wenn ich das Thema anspreche gibt es immer Streit, obwohl ich schon volljährig bin und eigentlich selbst darüber entscheiden darf, wo und mit wem ich wohne.
Ich möchte einfach nichts mehr mit meiner Mutter zutun haben und will nicht, dass sie weiß, wo ich bin.
Aber leider gibt es kein Ort wo ich vorübergehend hin könnte und habe noch kein Recht auf eine eigene Wohnung, da ich keinen festen Einkommen hab und noch in der Abschlussklasse bin.
ich halte diese Einschränkungen und emotionale Gewalt einfach nicht mehr aus und will weg von ihr!
Gleichzeitig will ich aber auch nicht zum Jugendamt, da dann viel mit meiner Mutter zusammengearbeitet wird und sie u.U auch erfahren würde, wo ich dann wohne.
Außerdem will ich in keiner Hinsicht von ihr finanziell abhängig sein, ich würde mir dann lieber einen Job suchen. Leider verbietet sie mir zu arbeiten solange ich noch zuhause wohne..
Wo könnte ich in dieser Situation hin?
5 Antworten
Hallo guten Tag hier das was es zu sagen gibt was das Jugendamt angeht ! Ich war mir selbst nicht sicher habe aber schnell mal nachgeschaut !
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben junge Volljährige vom 18. bis zum 21. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf geeignete und notwendige Hilfe vom Jugendamt entsprechend der Regelungen für Kinder und Jugendliche. Er besteht, wenn und solange ihre Persönlichkeit noch nicht so weit entwickelt ist, dass sie ihr Leben selbst bestimmt, eigenverantwortlich und selbständig führen können. Die Hilfen sollen in begründeten Einzelfällen bis zum 27.Geburtstag weitergeführt werden. Das Jugendamt leistet diese Hilfen je nach Bedarf in verschiedener Form, von der Beratung über Unterhaltsleistungen bis hin zur Erziehung in Heimen.
Gruß
Tobi:)
Ganz einfach,
wende dich an das Jugendamt. Beim Amtsgericht kannst du Antrag auf einen Betreuer stellen.
Ausziehen und auf eigenen Beinen stehen sollte ratz fatz gehen. Meine 17 jährige Freundin hatte damals in weniger als 2 Wochen eine eigene Wohnung.
Alles Gute dir. Beste Grüße
Nein, sonst hätte ich das sicher nicht geschrieben.
Warum sollte das plötzlich mit 18 wegfallen?
Du kannst bis 21 ja noch nach Jugend Strafmaß verurteilt werden, statt nach dem erwachsenen Strafrecht. Das Jugendamt ist bis 21 für dich noch zuständig. Es ist in seinen Möglichkeiten eingeschränkt, da du mehr Rechte hast. Aber deren Unterstützung kannst du noch in Anspruch nehmen.
Mit 18 erlangst du ja nur die Rechte und einige Pflichten eines Volljährigen. Deswegen ja auch Volljährigkeit. Erwachsen bist du erst mit 21.
Beste Grüße
also erstmal das Arbeiten kann sie dir nicht verbieten, du bist 18 und kannst in dem Punkt tun und lassen was du willst, brauchst ja noch nicht einmal ihre Unterschrift.
Ansonsten wenn deine psychischen Erkrankungen laut Diagnose und Therapeuten auf Misshandlung zu hause zurück zu führen sind und es dir attestiert wird, kannst du gemäß Härtefallregelung zum JC gehen und ALG2 Leistungen beantragen. Durch den Härtefall muss sogar binnen 24h eine Entscheidung zu dem Antrag getroffen werden. Das beinhaltet auch, dass du dir eine Wohnung suchen kannst und du zusätzlich Erstausstattung beantragen kannst
Eigene Wohnung mit Hartz-IV, U25, Härtefallregelung:
Deine geschilderte Situation ist ein schwerwiegender Grund im Sinne des SGB.
Wende dich dazu an das Jobcenter in deinem Landkreis und schildere denen deine Situation.
Ansonsten käme noch das Frauenhaus in Betracht.
Gehe jetzt sofort in ein Frauenhaus, schildere denen deine Situation, die müssen dir helfen und das werden sie auch! Dann gehe noch zum Jugendamt, dort bekommst du auch direkt Hilfe! Alles Gute!
Ich bin aber schon volljährig, ist es nicht so, dass Jugendamt nicht mehr für mich verantwortlich ist?